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Schmid lässt Armeechef fallen um eigenen Kopf zu retten

Montag, 21. Juli 2008 12.351 mal angesehen 30 Kommentare

Samuel SchmidBundesrat Samuel Schmid beurlaubt Armeechef Roland Nef und gibt diesem einen Monat Zeit um zu den im Raum stehenden Vorwürfen Stellung zu nehmen. Angeblich damit Nef das in ihn gesetzte Vertrauen wieder herstellen kann. Damit zieht Schmid dem Armeechef den Boden unter den Füssen weg und lässt diesen fallen.

Halten wir fest: Roland Nef ist nicht verpflichtet die Öffentlichkeit über private Dinge, welche zwischem ihm und seiner ehemaligen Lebenspartnerin vorgefallen sind zu informieren. Er muss auch nicht Stellung zu den in der Sonntagspresse veröffentlichten Artikel nehmen. Es gibt kein Gesetz, welches ihm dieses vorschreibt!

In der heutigen Pressekonferenz des Bundesrates wurde klar was Schmid für eine Führungspersönlichkeit ist. Vor drei Tagen noch stellte er sich hinter seinen Armeechef. Nach den Veröffentlichungen in der Sonntagspresse lässt er ihn nun wie eine heisse Kartoffel fallen. Dieses Vorgehen ist erstaunlich. Denn Schmid war bereits über ein damals hängiges Verfahren gegen Nef informiert ehe er diesen zum Armeechef ernannte! Möglicherweise hat er die genauen Details nicht gekannt. Allerdings hätte er diese im vertraulichen Gespräch mit Nef sicherlich erfahren. Ebenfalls hätte er seinem Armeechef sofort nach bekanntwerden der gegen diesen erhobenen Vorwürfe ein Redeverbot erteilen müssen. Dies um den Schaden, der jetzt für den Bundesrat, die Armee und den Armeechef in der Öffentlichkeit entstanden ist zu vermeiden. (Nef hätte dann auch nicht Scheibchenweise informieren können) Krisenkommunikation ist Chefsache! Alleine der Bundesrat Samuel Schmid hätte also Red und Antwort stehen sollen. Er hätte dann ganz geschickt Auskünfte über Details mit dem Hinweis auf das Amtsgeheimnis verweigern können. Ich bin überzeugt, dass die Geschichte dann einen anderen Verlauf genommen hätte.

Wie schmutzig das gegenwärtige Schmierentheater ist, zeigt sich daran, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft im Fall Nef wegen Amtsgeheimnisverletzung ermittelt. Offenbar wurden nämlich vertrauliche Daten über das Verfahren gegen Nef von der Staatsanwaltschaft an die Medien weiter gegeben. Hier entsteht eigentlich ein weit gravierender Skandal. Denn offenbar ist die Justiz nicht in der Lage die Persönlichkeitsrechte der Bürger, welche mit ihr in Kontakt gekommen sind zu schützen. Mich erstaunt es, dass die Medien darauf nicht vertieft eingehen.

Wie geht es nun weiter mit Nef? Sehr wahrscheinlich wird die schwache Führungsfigur Schmid den Armeechef nun fallen lassen um die eigene Haut zu retten. Ich empfehle Nef das Heft wieder in die Hand zu nehmen und vom Amt des Armeechefs zurückzutreten. Auf die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben worden sind, sollte er nicht weiter eingehen. Denn es ist zu befürchten, dass ihm dies mehr schaden als nützen wird. Mit der Zeit wird Gras über die Sache wachsen und aus Distanz betrachtet werden viele erkennen, dass Nef das Bauernopfer eines politischen Ränkespiels um den Bundesratssitz von Samuel Schmid geworden ist. Zu den Vorwürfen die im Raum stehen, es gibt Schlimmeres. Zudem gibt es in der Bundesverwaltung mindestens einen Chefbeamten, der wegen Betruges vorbestraft ist. Nämlich Raymond Cron, Chef des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL).

30 Kommentare »

  • Andreas Kyriacou schrieb:

    Schmid ist Geschichte, die SVP-Kandidatenkür kann losgehen.

    Rechtlich muss sich Nef der Öffentlichkeit natürlich nicht stellen, aber da er (noch) ein sehr öffentliches Amt innehat, kommt er an einer Klarstellung wohl nicht vorbei. Im Tagi-Forum kommentierte ein Leser (oder eine Leserin) namens hwilli sehr passend:

    Ich stelle mir vor, Brigadier Näf steht vor einer Truppe und er redet über Benehmen, Respekt und Anstand – ich würde laut lachen!

    Dies ist aber natürlich nur für die Militaristen unter uns ein ernsthaftes Problem 😀

  • goggi schrieb:

    Man muss auch die politischen Beweggründe im Auge bahelten. Die Kampagne der Parteien und Medien gegen Nef und Schmid haben unterschiedliche Beweggründe:

    http://goggiblog.blogspot.com/2008/07/nef-schmid-ein-paar-gedanken.html

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Andreas, ich glaube nicht, dass Schmid so schnell zurücktritt. Er wird jetzt erst einmal versuchen seine Haut zu retten und anschliessend wird er seine Amtszeit noch aussitzen, so sehe ich das.

    Bezüglich Anstand und Respekt, da bin ich nicht mit hwilli einverstanden. Wenn eine Partnerschaft zerbricht, kann dies je nach Charakter (will hier nicht Charakter bewerten) mit verletzten Gefühlen verbunden sein, was wiederum zu emotionalen Handlungen bzw. Kurzschlusshandlungen führen kann. Ich betrachte sowas als seelischen bzw. psychischen Ausnahmezustand in einer spezifischen Situation, bei der es um Gefühle wie Liebe und Eifersucht bzw. verletztem Stolz usw. geht. Das sind sehr persönliche Sachen.

    Bei einer Truppe geht es eher um Anstand und Respekt in Alltagssituationen. Niemand (ausser Medien und politische Gegner) geht dort im Privatleben von AdA’s herumstochern. Sowas führt einfach zuweit. Das ist eine grobe Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Auch Personen von öffentlichem Interesse haben ein Anrecht auf Schutz der Persönlichkeitsrechte und zwar überall dort wo Persönliches nichts mit dem öffentlichen Amt zu tun hat.

    Zudem, jene, die hier im Zusammenhang mit Nef gross die Moralkeule schwingen sollten lieber einmal in den Spiegel schauen! Was die Medien und gewisse Politiker im Moment veranstalten ist nämlich hochgradig unanständig.

  • Andreas Kyriacou schrieb:

    Ich glaube, Du verstehst hwilli falsch: Es ist nun bekannt – so die Sonntagszeitungsfakten stimmen, aber Chefredaktor Andreas Durisch dürfte sich da wohl mehrfach abgesichert haben – dass Nef privat unter aller Sau gehandelt hat. Damit hat er seine Glaubwürdigkeit, die er als Vorgesetzter mit quasi amtlicher Vorbildfunktion haben müsste, eingebüsst. Das laute Herausprusten könnte man wirklich keinem Untergebenen übel nehmen. Das macht ihn in seinem Amt zur Hypothek – ausser, man freut sich über die innere Zersetzung des Wehrwillens *eg*

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Naja, wer benimmt sich zusammen mit der Partnerin im Bett schon wie ein Unschuldslamm? Die einen lassen sich gerne von Mädchen in NAZI-Uniform auspeitschen (war auch so eine Medienhetze) und die anderen suchen halt offenbar für ihre Partnerin Sexpartner. 🙂 Hören wir doch mit diesen privaten Bett- und Beziehungsgeschichten auf. Das ist wirklich widerlich.

    Wo bleibt hier eigentlich die vielgepriesene Medien-Ethik? Gibt es diese überhaupt? Die Moralapostel kritieren Nef wegen seinem Verhalten. Sind sie selber frei von Sünde?

  • Andreas Kyriacou schrieb:

    Alexander, es geht hier nicht um einvernehmliche Sexpraktiken unter Erwachsenen, die tatsächlich nur die Teilnehmenden etwas angehen. Wenn Nef wirklich Sexannoncen-Aufgebern Fotos und Kontaktdaten seiner Frau zugeschickt hat, hat er ihre Persönlichkeitsrechte nun weiss Göttin mehr ärger verletzt als die Journalisten diejenigen von Nef.

    Die Schweizerische Offiziersgesellschaft will Nef nun übrigens auch möglichst rasch loswerden. Damit braucht Nef wohl definitiv nicht mehr aus dem Zwangsurlaub zurück zu kommen. Er kann ja für Schmid schon mal ein paar Strände rekognoszieren gehen…

    (hat tip an ‚lubold‘ im Tagi-Diskussionsforum.)

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Halten wir fest, das Verfahren von Nef wurde eingestellt obschon Nötigung soweit ich informiert bin ein Offizialdelikt ist! In der NZZ stand heute, dass die Anzahl der Nötigungsdelikte in der Schweiz zugenommen hat. Wobei nicht alle Fälle zu einer Verurteilung führen. Offenbar weil nicht jeder Fall wirklich „Nötigung“ war. Oft behauptet eine Seite nämlich auch einfach nur genötigt worden zu sein um die andere Seite massiv unter Druck zu setzen. Halten wir fest, Nef wurde nicht verurteilt und das Verfahren gegen ihn ist eingestellt worden. Mehr müssen wir nicht wissen.

    Was die Offiziersgesellschaft angeht, diese sieht das Ansehen der Armee in Gefahr und will daher reinen Tisch machen. Ausserdem haben manche Offiziere in der Tat ein Problem mit dem Vorwurf, der im Raum steht. Ich sage dazu nur folgendes:

    Das Image der Armee ist schon seit langem angeschlagen und das hat nichts mit Nef zu tun. Das beginnt schon viel früher. Angefangen hat es mit dem Ende des Kalten Krieges bzw. der Auflösung des Warschauer Paktes. Leute wie Ogi und Schmid haben das Problem dann verschärft indem sie diese zu einem Pfadfinder-Sportverein gemacht haben bzw. nichts dagegen unternommen haben. Ogi hat dann die Schweiz leider auch noch in die UNO geführt und Auslandarmee-Einsätze eingeführt. Er wollte damit die Sinnkrise, in welche die Armee nach der Auflösung des Warschauer Pakts fiel beenden. Die Sinnkrise basiert auf dem Irrtum, dass es in Europa keinen Krieg mehr geben wird. Dieser Irrtum wurde bereits widerlegt. Jugoslavien lässt grüssen.

    Für sein UNO-Engagement wurde Ogi dann nach seiner Amtszeit als Bundesrat vom UNO-Filz zum UNO-Sonderberater für Sport ernannt. So läuft das bei diesen internationalen Organisationen. Eine Hand wäscht da die andere. Ein korrupter Haufen ist das.

  • Michael Jäger schrieb:

    Eine nicht zu vernachlässigende Kleinigkeit: Wer Armee-Chef ist, hat kein Anrecht auf „privat“. Was immer er tut, wird in Bezug zu seiner Position gesetzt. Ein Bundesrat kann ja auch nicht an den Strassenrand pinkeln und behaupten, da sei seine Privatsache. Damit erübrigt sich die Diskussion.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Sehe ich eben nicht so Michael. Auch Personen von öffentlichem Interesse haben ein Anrecht auf Schutz der Persönlichkeitsrechte und zwar überall dort wo Persönliches nichts mit dem öffentlichen Amt zu tun hat.

    Was hat die Partnerschaftskrise von Nef bzw. deren Folgen mit seinem Amt als Armeechef zu tun?

    Übrigens, Valerie Garbani (SP) wurde auch trotz ihrer Partnerschaftskrise bzw. deren Folgen (besoffen in der Stadt herumbrüllen und Polizisten beschimpfen) zur Stadtpräsidentin von Neuenburg gewählt.

  • Michael Jäger schrieb:

    Mein lieber Alexander, der Bürger darf ja wählen, wen er will (Volksrechte, das ist Dir ja geläufig..). Aber ein Chef der Armee kann schwere Nötigung mit Gefährdung (Josic in der NZZaS) nicht flugs zur Privatsache erklären und meinen, damit sei es ausgestanden. Er muss Männer führen, die an ihn glauben [oder ihn zumindest nicht in Frage stellen] sollten.

    Wenn Frau Garbani gerne trinkt, so sei ihr das belassen (ich habe Ex-Armeechef „Rednose“ Scherrer persönlich auf der Schiessalp morgens um zehn ein Glas Schnaps servieren dürfen und glaube trotzdem noch an die Armee…). Aber wenn der Bundesrat einen Armeechef ernennt [bzw. im Amt halten will], reicht das Argument, dass das alles niemanden etwas angehe, einfach nicht mehr aus. Er muss gehen, wenn er sich nicht glaubhaft verteidigen kann.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Rechtsprofessor Daniel Jositsch (SP) spekuliert gerne. Wie gesagt, das Verfahren gegen Nef wurde eingestellt und Nef ist nicht vorbestraft. Kaum vorstellbar, das sowas bei „schwerer Nötigung“ möglich ist. Die Suppe wird höchstwahrscheinlich heisser gegessen als sie ist.

  • Herakleitos schrieb:

    Die ganze Schweinerei an dieser Geschichte ist, dass es in der Schweiz möglich ist, Polizeiakten ungestraft an die Medien weiterzuleiten (Amtsgeheimnisverletzung).Dies sollten die unverantwortlichen Hatz- Pressefritzen thematisieren und nicht das Privatleben von Nef ausleuchten, das niemandem etwas angeht.
    Die Classe Politique wird dem Sämu die Stange halten. Die Angst, die Hardliner der SVP könnten wieder im Bundesrat Fuss fassen, ist viel zu gross.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Herakleitos, ich teile deine Auffassung. Vertrauliche Akten der Staatsanwaltschaft haben bei der Presse nichts verloren und wieso sollten ausgerechnet jene Parlamentarier, welche Blocher abgewählt haben nun plötzlich wieder einen „echten“ SVP-Vertreter in den Bundesrat wählen? Das ist doch Wunschdenken. Die haben ja damals laut gejubelt, als sie erkannten, dass es ihnen gelungen ist Blocher mit Widmer-Schlumpf zu ersetzen.

  • max schrieb:

    Lieber Alexander, ich glaube, Du machst da einen Denkfehler. Bei Nef geht es nicht um die juristische Schuld, sondern um seine Eignung für die Funktion CdA. Die juristische Unschuld kann nur eine Mindestanforderung sein (z.B. Meyer Lansky, ein bekannter Mafiaboss aus den USA wurde zeitlebens nie verurteilt, als CdA hätte ich den aber doch lieber nicht gehabt). Ob Nef die vorgeworfenen Taten begangen hat, oder nicht, wissen wir alle nicht. Hätte er sich aber sauber aus der Affäre ziehen wollen, so hätte er auf einem Urteil bestehen müssen, und nicht mittels Ablasshandel eine Einstellung bewirken sollen. Der Weg, den er gewählt hat, zeugt von grosser Naivität und mangelnder Lagebeurteilung. Sich auf die Rückendeckung von Schmid zu verlassen zeugt schon fast von geistiger Umnachtung. Alles Dinge, die m.E. nicht für ihn als CdA sprechen.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Max, ich glaube wir sollten uns einmal Gedanken darüber machen was in das Anforderungsprofil eines Armeechefs gehört.

    Was für einen Armeechef wollen wir eigentlich? Einen Moralapostel, der ein gutes Vorbild für unser Kleinkinder und Frauen ist oder einen guten Strategen und Heerführer, der die Kunst der Kriegsführung und Landesverteidigung beherrscht?

    Zum Strafverfahren von Nef solltest du dich nicht äussern, wenn du davon keine Detail-Kenntnis hast und dich nur auf die Artikel der Sonntagspresse bzw. der Boulevardpresse stützt.

    Bleiben wir beim Strafverfahren einfach bei den Fakten. Diese sind die folgenden:

    1. Das Verfahren wurde eingestellt
    2. Das ist gemäss StGB Art. 53 lit. b nur möglich, wenn die Strafverfolgung des Vergehens von geringem Interesse der Öffentlichkeit und der geschädigten Person ist.
    3. Somit kann daraus der Rückschluss gezogen werden, dass es sich um ein Pipifatz-Vergehen gehandelt haben muss, wenn es denn tatsächlich begangen wurde.

  • max schrieb:

    Erstens, lieber Alexander, äussere ich mich zu Dingen, wann’s mir passt und nicht Dir. Dem sagt man Meinungsfreiheit. Zweitens, wenn Du meinen Post genauer lesen würdest, hättest Du gemerkt, dass ich mit keinem Wort auf den Inhalt des Verfahrens Bezug nehme. Drittens bleibe ich dabei, dass Nef unmöglich eine saubere Lagebeurteilung vor der Wahl zum CdA gemacht haben kann, und dies setze ich bei einem Korpskommandanten voraus. Viertens habe ich als Offizier selbst einige Sicherheitsüberprüfungen über mich ergehen lassen müssen. Mir war nicht bekannt, dass man Bereiche mit dem Hinweis, dies sei jetzt aber Privatsache, von der Untersuchung ausschliessen konnte. Fünftens war zum Zeitpunkt der Wahl die Strafuntersuchung noch im Gange, und weder Schmid, noch Nef waren Herr des Verfahrens.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Max, man kann Nef ja wohl kaum zum Vorwurf machen, dass Samuel Schmid nicht genauer nachgefragt hat. Halten wir nochmals fest: Nef hat vor dessen Ernennung zum Armeechef den Verteidigungsminister Schmid darüber orientiert, dass gegen ihn ein Strafverfahren hängig ist. Schmid hätte dann genauer nachfragen und von Nef Details verlangen können. Er hätte von Nef auch verlangen können, dass dieser seinen Anwalt von der Schweigepflicht entbindet so dass dieser Schmid hätte Auskunft geben können. Zudem hätte Schmid von den Zürcher Strafbehörden Akteneinsicht verlangen können wie dies militärische Behörden im Rahmen von Aushebungsverfahren tun können. Stattdessen haben Schmid und Nef vereinbart, dass das Verfahren bis zum Amtsantritt eingestellt sein müsse. Das war es dann auch und damit hatte es sich.

    Zur Lagebeurteilung: Nef ist ein guter Offizier, der in Bezug auf seine Arbeit in höchsten Tönen gelobt wird. Das gegen ihn eröffnete Strafverfahren wurde vorzeitig eingestellt und somit ist er ein unbescholtener Bürger ohne Vorstrafen!

    Was die Rufmordkampagne anbelangt: Diese zeigt wie schlecht unsere Armeeleitung bzw. der Verteidigungsminister auf psychologische Kriegsführung bzw. Kommunikationskrieg vorbereitet sind. Es gibt in der Armee offenbar kein Konzept und keine Strategie in Sachen Kommunikation. Das ist sehr schlecht und unprofessionell.

    Schmid hat Nef zum Armeechef gemacht. Somit hätte er Nef von Anfang an aus der Schusslinie nehmen und sich schützend vor diesen stellen sollen. Er alleine trägt nämlich die Verantwortung die Ernennung von Nef zum Armeechef! Wie nimmt man Nef aus der Schusslinie? Antwort: Indem man ihm ein striktes Redeverbot erteilt. Kommunikation ist Chefsache. Schmid hätte in seiner Eigenschaft als Vorgesetzter von Nef und Chef des Militärdepartements (VBS) alleine Red und Antwort stehen sollen.

    Was Schmid gestern gemacht hat ist eine Schweinerei. Er hat die Beweislast umgekehrt und Nef somit zum Abschuss freigegeben. Alles nur um seinen eigenen Kopf zu retten. Ist das aus moralischer Sicht ein korrektes Verhalten???

  • Peter schrieb:

    Herr Schmid hat in meinen Augen der Armee keinen Dienst geleistet indem er die Sicherheitsüberprüfung des Armeechefs auf einen Zeitpunkt nach dessen Wahl verschoben hat. Die wird nämlich bei einem bereits gewählten Kandidaten nicht mehr so objektiv ausfallen wie dann, wenn sie für mehrere noch nicht gewählte Bewerber parallel vorgenommen wird. Herr Schmid hat dieses Vorgehen mit zu hohen Kosten begründet, die entstehen würden, wenn alle Bewerber durchleuchtet würden. Gab es denn da etwa dutzende vonBewerbern. Aber selbst dann: Unsere Rüstung kostet nach wie vor Milliarden, aber bei Sicherheitsüberprüfungen von Kandidaten auf das höchste Armeeamt wird gespart. So etwas nenne ich Verhätnisblödsinn. Solcher, wenn von einem Militärminister begangen, würde ich sogar sträflicher Verhältnisblödsinn nennen.

  • Max schrieb:

    Lieber Alexander, Du hast mit alldem was Du schreibst natürlich recht (betreffen der Fähigkeit von Nef bin ich aus eigener Erfahrung etwas anderer Meinung). Natürlich ist dieser Fall in erster Linie der Fall Schmid. Aber, unter uns gesagt, wie nennt man jemanden, der erwartet, dass so etwas wie Schmid einen aus der Schusslinie nimmt? Also ich nenn so jemanden einen Idioten. Besonders witzig ist Deine rhetorische Frage am Schluss, „ist das aus moralischer Sicht korrektes Verhalten?“ Hast Du das von Schmid auch nur eine Sekunde lang erwartet? Konnte Nef das erwarten? War genau dieser Schmid für Nef denn ein völlig Unbekannter? Siehst Du, das meine ich unter anderem mit falscher Lagebeurteilung. Wer solche Freunde wie Schmid hat, braucht keine Feinde mehr.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Peter, das hat nichts mit sparen zu tun. Es hat mit der Unfähigkeit von Schmid zu tun.
    Max, niemand hat geschrieben, dass er ertwartet, dass Schmid Nef aus der Schusslinie nimmt.

  • max schrieb:

    Mit dem Idioten bist auch nicht Du gemeint, sondern Nef.

  • Peter schrieb:

    Du hast vermutlich recht mit Deinem Einwand, es gehe nicht ums Sparen. Das war eine billige Ausflucht von Herrn Schmid.
    Zu Deiner Diskussion mit Max betreffs der an sich unerfreulichen Möglichkeit des Arbeitgebers in die Privatsphäre eines künftigen Beamten einzudringen.
    Ein Bundesbeamter, das galt vor 30 Jahren wird aber immer noch so sein, vergibt sich gewisse Rechte, welche ihm ausserhalb des Bundesdienstes zustünden. Das erfährt er jedoch vor der Anstellung und kann sich dann entscheiden, ob das für ihn tragbar ist. Es geht da nicht nur um die Einwilligung zu Sicherheitsüberprüfungen sondern auch um Streikverbot und Verbot des unautorisierten Prozessierens.

    Gestern Abend wurden am Schweizer Fernsehen Ausschnitte aus einem Reglement für Bundesangestellte gezeigt, welche das familiäre Umfeld betreffende Sicherheitsüberprüfungen nicht nur erlauben, sondern im Rahmen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung für bestimmte Personenkreise sogar zwingend vorschreiben. Und zwar vor der Einstellung . Ich denke, das es sich hierbei um Bundesrats- und Chefbeamtenposten handelt. Der Armeechef dürfte dieser Klasse zuzuordnen sein. Wenn dem so ist, so hätte Herr Schmid bei der Evaluation des Armeechefs nicht nur Verfahrensfehler begangen, sondern gegen Bundesreglemente verstossen.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Wisst ihr, mir geht es einfach nicht in den Kopf, dass man Nef wegen einem Vergehen feuern will, welches den Untersuchungsbehörden zu geringfügig für eine Strafverfolgung war. Gleichzeitig hat man dann aber nichts dagegen, wenn das Bazel von einem vorbestraften Betrüger geleitet wird…tststs. Da kann ich nur noch den Kopf schütteln.

  • Andreas Kyriacou schrieb:

    @Alexander:
    Zur Umkehr der Beweislast: Das ist natürlich eine Verdrehung Schmids: Nef gab bei seinem Assessment zu, eine Leiche im Keller zu haben, spielte den Fall aber offenbar herunter. Nur unter dieser Ausgangslage konnte es dazu kommen, dass er seinen Job hat antreten können. Er muss nun nicht seine Unschuld beweisen sondern, dass er damals faktengetreu informierte. In einem juristisches Verfahren zu den gemachten Anklagen wäre es selbstredend weiterhin Sache der Anklage, die Beweise zusammen zu tragen.

    Ansonsten freue ich mich natürlich über die Armeeabschaffung on oben 🙂

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Andreas, daran dass Schmid die Beweislast umgekehrt hat, nachdem der Druck auf ihn zugenommen hat, erkennt man dessen Führungsschwäche.

    Nef hat auf das Verfahren hingewiesen. Eigentlich wäre es dann die Pflicht von Schmid hier genauer nachzufragen, wenn Nef von sich aus nicht mehr Details liefert. Schmid hat dies offenbar unterlassen. Das geht voll auf seine Kappe und kann nicht jetzt einfach der unteren Charge also Nef in die Schuhe geschoben werden. Wer sowas dennoch tut stiehlt sich aus der Verantwortung.

    Nef nun aufgrund der Vorwürfe, die in der Boulevard und Sonntagspresse gegen diesen erhoben wurden abzuschiessen ist eine Schweinerei. Halten wir nochmals fest: Gemäss Art. 53 StGB kann eine Strafverfahren nur dann eingestellt werden wenn ein geringes Interesse seitens der Öffentlichkeit bzw. der geschädigten Person besteht. So gravierend kann es also doch nicht gewesen sein.

    Unbegreiflich, dass ein Offizier, der von vielen aufgrund seiner Arbeit gelobt wird nun also wegen ein paar Sexinserätli in den Schmierenblättern seinen Hut nehmen soll. Umso umgegreiflicher, wenn dann Leute wie Raymond Cron die wegen Urkundenfälschung, der mehrfachen Veruntreuung (Abzweigen von Kundengeldern) und ungetreuer Geschäftsbesorgung rechtskräftig verurteilt wurden, Leiter eines Bundesamts (BAZL) bleiben dürfen.

  • Peter schrieb:

    Alex, dass ein hoher Beamter mit einem Eintrag im Strafregister weiterhin an der Spitze einer Hierarchie
    bleiben darf und einer ohne Eintrag vermutlich nie mehr einer Hierarchie wird vorstehen dürfen mag stossend erscheinen.

    Das seltsame am vorliegenden Fall ist in meinen Augen, dass ausgerechnet die Einstellung des Verfahrens an Stelle eines möglichen Freispruchs bzw. einer möglichen Verurteilung auf die Dauer für Herrn Nef zu einer Hypothek wurde.

    Es hat ihn nämlich verletzbar um nicht zu sagen erpressbar gemacht. Zunächst einmal durch den Druck
    einer medienbeeinflussten Oeffentlichkeit zum andern aber auch durch seinen eigenen Vorgesetzten.
    Ich glaube dass wir alle genügend Phantasie haben um uns vorzustellen, dass und auf welche Weise ihn sein Chef in den Händen hat und dass er es bei der vorliegenden Konstellation schwer haben wird, eine Verteidigungslinie aufzubauen.

    Das ganze zeigt in meinen Augen auch, dass die erweiterte Sicherheitsprüfung in einem wichtigen Punkt versagt hat. Diese hat, vielleicht weil Herr Nef bereits von höchster Stelle aus als gewählt präsentiert worden war, nicht erkannt, dass ausgerechnet die Einstellung des Verfahrens über das Offizialdelikt die Möglichkeiten für eine spätere Erpressung von Herrn Nef in sich barg. Eine Kioskverkäuferin kann man mit einer von Alex etwas verharmlosend mit ‚Sexinserätli in Schmierenblättern‘ betitelten Sache kaum erpressen. Bei jemandem, welcher an der Spitze einer Hierarchie steht, ist dies eher möglich.

    Anders betrachtet: Herr Nef ist Verlierer in einem Machtspiel, welche die Allerobersten unter Wahrung ihrer jeweiligen Parteiinteressen und Anwendung bewährter Mechanismen spielen. Zur Verfügung stehen da z.B. Kürung von zu Dank verpflichteter Untergebener, Ausnutzung der medienbeeinflussten öffentlichen Tagesmeinung, selektive Belieferung der Medien mit vertraulichem Material und forsche Pressekonferenzen. Als Gewinn in diesem Spiel winken Ansehen, lebenslange Gratiszuteilung eines Klebesessels, Verzeihung wollte sagen Garantie der redlich verdienten Stellung.
    Herr Nef hat vor kurzem in diesem Spiel aktiv mitgewirkt: Absetzung eines Untergebenen wegen eines Formfehlers. Dass er dies wahrscheinlich nicht freiwillig tat sondern weil er seinem Chef gegenüber ‚Schulden‘ abzutragen hatte, beweist einmal mehr die Gültigkeit der Definition von Politik als ein System von gegenseitigen Abhängigkeiten und Gefälligkeiten.

    Die Armee scheint in den Reihen der obersten Politiker in der Priorität zurückgegangen zu sein, sonst hätten diese unter Wahrung des Gesichts das VBS längst in ein Verteidigungsdépartement und ein Département für Leibesertüchtigung unter das Gesicht wahrende Aemterneubesetzung aufgeteilt. Falls alles nichts hilft, bleibt als Ausweg nur noch, die Möglichkeit der Volkswahl des Bundesrates voranzuteiben.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Peter, deine Analyse trifft nicht zu. Keiner der Verantwortlichen hat nämlich offenbar daran gedacht, dass Nef wegen so einer Lapalie unter Druck kommen wird. Sowohl Nef als auch Schmid dürften davon ausgegangen sein, dass sich die Geschichte mit der vorzeitigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Nef erledigt hat.

    Wir haben es hier mit einem Kommunikations-Supergau zu tun. Sowohl Schmid als auch Nef haben total falsch gehandelt als sie von den Medien angegriffen wurden.

    Die Gegner von Schmid und die Medien haben bei ihrem Angriff auch vor gesetzwidrigem Verhalten nicht zurückgeschreckt. So wurden vertrauliche Daten von der Zürcher Staatsanwaltschaft entwendet und an die Boulevard-Medien weitergegeben. Dass die Absicht dahinter infamer Natur ist, liegt auf der Hand. Und nun kritisieren diese falschen Leute den Armeechef und spielen sich als Moralapostel auf!

    Die ganze Sache ist widerlich, Nef wurde von der Medieninquisition vor dem Pöpel blossgestellt und steht nun am Pranger wo er vom dummen Pöpel, der unfähig ist, die Zusammenhänge richtig zu erkennen angespuckt und mit Schmutz zugedeckt wird.

    Die Leute spielen sich jetzt so auf als ob sie selber frei von Sünde seien und das Recht hätten auf Nef Steine zu werfen obschon dieser nicht vorbestraft ist.

    Noch widerlicher dabei ist, dass man Leute wie Nef fertig macht während man den wegen Betrugs vorbestraften Raymond Cron in höchsten Tönen lobt.

    Jetzt sage ich dir einmal etwas Peter: Mehrfache Veruntreuung von Kundengeldern, Urkundenfälschung und ungetreue Geschäftsführung sind weit gravierendere Verbrechen als jene, die man Nef aktuell vorwirft. Dass die Blickleser das nicht kapieren, zeugt nicht gerade von ihrer Intelligenz.

    Notabene: Das Urteil gegen Cron fiel aus Rücksicht auf sein Amt milder aus als es für Otto Normalbürger ausgefallen wäre!!! Das ist übrigens die zweite Schweinerei, denn das verstösst ganz klar gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung bzw. das vor Gesetz alle gleich sein sollen! Komisch einfach, dass die Blickleser das einfach ignorieren.

    PS: Ich heisse Alexander und nicht Alex. Schöne Namen kürzt man nicht!

  • Peter schrieb:

    Alexander, das mit der Namenskürzung tut mir leid. Hätte nicht passieren dürfen. Wie Du sagtest sind wir alle fehlbar, die einen etwas mehr als die anderen.
    Das mit Herrn von der Cron hat mich auch enorm gestört. An den Schaltzentren der Macht scheinen andere Regeln zu gelten als für den Rest der Menschheit. Die Wirkung eines schlechten Vorbildes ist verheerend aber das realisieren die gar nicht mehr. Es scheint, das Macht unausweichlich korrumpiert, den einen früher und den andern später. Wir müssen trotzdem dagegenhalten so gut und lange wir können. Gruss von Peter

  • max schrieb:

    Lieber Alexander, Du machst es Dir doch sehr einfach. Niemand von uns, auch Du nicht, weiss, was nef genau abgelassen hat. Du argumentierst nur von der Einstellung des Verfahrens her. Das ist absolut falsch. Weshalb ein Verfahren eingestellt wird, kann viele Gründe haben, die Gründe zumindest der Staatsanwaltschaft kennst auch Du nicht. Eine Einstellung mittels Desinterresseerklärung (bei gleichzeitiger Zahlung) lässt in der Interpretation wenig Spielraum zu. Andere Interpretationen sind entweder politisch gewollt, oder Rain Man hat sich doch fortgepflanzt. Nef hatte nie die charakterlichen Eigenschaften, CdA zu werden, und dies hat nicht einmal etwas mit dem hier behandelten Skandal zu tun. Aber, lieber Alexander, Du findest Nef ja einen so guten Offizier. Woher hast Du diese kenntnis? Woher kennst Du Ihn? Hast Du mit ihm einmal Dienst geleistet?

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Nein Max, ich denke, dass es richtig ist, wenn man bei seiner Argumentation bei den Fakten bleibt und sich von Spekulationen der Sonntags- und Boulevardpresse distanziert. Und die Fakten sind eben die Tatsache, dass das Verfahren gegen Nef eingestellt wurde. Sowas ist gemäss Art. 53 des StGB nur bei Verfahren möglich bei denen das Interesse auf Weiterführung der Strafverfolgung sowohl bei der Öffentlichkeit als auch beim der Geschädigten Person(=Opfer) gering ist. Es lässt sich aus logischen Gründen daher der Rückschluss ziehen, dass es sich bei den vorgeworfenen Tatbeständen um geringfügige Vergehen gehandelt hat.

    Zum politischen: In diesem Land gilt Gewaltentrennung und Nef war ja zum Zeitpunkt als das Verfahren gegen ihn hängig war noch gar nicht Armeechef. Zudem hätte ja nur Schmid versuchen können Druck auf eine andere Gewalt auszuüben, die anderen Bundesräte und die Parlamentarier wussten ja gar nichts vom Verfahren gegen Nef. Auch Schmid will die Details nicht gekannt haben, daher ist Druck von seiner Seite auch auszuschliessen.

    So und jetzt zu den Charaktereigenschaften von Nef. Er wird überall in höchsten Tönen als fähiger und guter Offizier gelobt, dies dürfte auch der Grund sein, weshalb er zum Armeechef gewählt wurde. Wieso sollte ich einem anonymen Anschwärzer wie dir „Max“ glauben?