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Ist der Islam menschenrechtskonform?

Donnerstag, 20. Dezember 2007 4.959 mal angesehen 2 Kommentare

Der OSZE-Beobachter und Muslim Ömür Orhun, der unlängst die Schweiz besuchte, kritisierte die Minarett-Initiative. Es ist von Intoleranz und der Diskriminierung von Muslimen die Rede. Politiker aus linken Kreisen behaupten, dass die Minarett-Initiative gegen das Völkerrecht und die Bundesverfassung
Art. 15 verstossen würde. Man macht sich also hauptsächlich Sorgen darüber ob die Initiative gesetzlich zulässig ist oder nicht.

Was mir an den ganzen Diskussionen um die Minarett-Initiative bislang fehlte ist, dass kaum über deren Beweggründe gesprochen wird. So wird beispielsweise kaum darüber nachgedacht ob es überhaupt islamische Länder gibt, die sich z.B. an das Völkerrecht halten (mir ist kein islamisches Land bekannt) und ob der Islam Menschenrechtskonform ist.

Wenn immer gross über die in der Bundesverfassung garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit diskutiert wird, sollte man sich auch über den Zweck dieses Gesetzes Gedanken machen.

Im Art. 15 der Bundesverfassung steht:

Absatz 2: „Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.“

Absatz 3: „Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.“

Es steht also nicht, dass sich religiöse Gemeinschaften alles erlauben können. Es steht nicht, dass religiöse Gemeinschaften das Recht haben hohe Türme zu bauen etc. Hingegen ist klar, dass z.B. die Scharia (die islamische Rechtsordnung) klar im Widerspruch zur Schweizerischen Bundesverfassung steht. Gemäss der Scharia ist nämlich der Abfall vom Islam, die Apostasie strengstens verboten und wird gesetzlich geahndet.

Bei Apostasie droht die Todesstrafe! In Jüngster Zeit hat diesbezüglich die Geschichte des Konvertiten Abdul Rahman für Aufsehen gesorgt. Apostaten droht zwar nicht in allen islamischen Ländern die Todesstrafe aber gesellschaftliche Repressionen, Haftstrafen bzw. sogar gerichtlich verordnete Zwangsscheidungen wie z.B. jene von Abu Zaid sind in solchen Fällen nach wie vor üblich.

Ganz klar gegen das Völkerrecht und die Menschenrechtskonvention verstossen auch die Diskriminierung von Frauen innerhalb islamischer Gesellschaften und die Scharia. Im folgenden Filmausschnitt kann man einen Muslim sehen, der die Züchtigung von Frauen mit dem Islam rechtfertigt:


Dieser Filmbeitrag zeigt, dass auch die Religionsfreiheit Grenzen haben muss! Diese beginnen dort wo die staatliche (weltliche) Autorität untergraben wird und Menschenrechte sowie säkulare Gesetze mit Füssen getreten werden. Es gibt auch in Europa Leute, die Ansichten wie der Mann im Filmbeitrag vertreten. So gab es in Lyon (Frankreich) einen Imam, der gestützt auf einen Koranvers die Züchtigung von Frauen rechtfertigte. Er berief sich dabei übrigens auf einen Vers (35) in der 4. Koransure in welchem steht:

„Männer sollen vor Frauen bevorzugt werden, weil Allah auch die einen vor den anderen mit Vorzügen begabte und auch weil jene diese erhalten. Rechtschaffende Frauen sollen gehorsam,  treu und verschwiegen sein, damit auch Allah sie beschütze. Denjenigen Frauen aber, von denen ihr fürchtet, dass sie euch durch ihr Betragen erzürnen, gebt Verweise, enthaltet euch ihrer, sperrt sie in ihre Gemächer und züchtigt sie. Gehorchen sie aber, dann sucht keine Gelegenheit gegen sie zu zürnen; denn Allah ist hoch und erhaben.“

Ein anderer Muslim beruft sich ebenfalls auf den Islam indem er behauptet, dass eine Frau die Pflicht hätte mit dem Ehemann zu schlafen wenn immer dieser es fordere. Er kritisiert dabei die westlichen Gesellschaften, bei denen sexuelle Nötigung in der Ehe unter Umständen als Vergewaltigung angesehen wird.


Ich finde, dass uns die Minarett-Initiative eine gute Gelegenheit gibt über die Grenzen der Religionsfreiheit in einer aufgeklärten säkularen Gesellschaft nachzudenken. An die Adresse der Linken, welche die Minarett-Initiative kritisieren sei gesagt, dass man das Völkerrecht und die Menschenrechtskonvention nicht geschaffen hat um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, welche im Namen einer Religion verübt werden zu decken. Sie sind geschaffen worden um solche Verbrechen zu bekämpfen!

2 Kommentare »

  • Trojaner schrieb:

    religionsfreiheit lt.
    bundesverfassung ist das eine,was die juristen in den dazugehörigen gesetzen und verordnungen machen das andere.Als natürliche person kann
    man den austritt geben und bezahlt dann keine
    religonssteuer.schon das prozedere des austritts ist eine zumutung ist doch der beitritt auch nicht geregelt.
    Hat der konfessionslose aber eine juristische
    gesellsch.(AG,GmbH) wird er trotzdem über die
    kapital und eink.steuer zur kasse gebeten.
    Das BG hat es in einem urteil abgelehnt die
    jur.gesellschaften von der kirchensteuer zu
    befreien mit der begründung dass auch der konf-
    lose indirekte leistungen in anspruch neme ,zb.
    das ablesen der Zeit an der kirchenuhr und dass
    die rel.gemeinschaften soz.leistungen erbringen würden die wenn sie der staat erbringen müsste bedeutend teurer würden.
    selbst wenn die jur.Religionssteuer dereinst
    abgeschafft würde zahlt der ateist über den
    sogn.Kulturgüterschutz bei renovation eines
    „wegstöcklis“widerum indirekt mit der ord.steuer.darum wehren sich die etabl.rel.
    gemeinschaften gegen eine ausdehnung der
    rel.gruppen die aus dem grossen „mannatopf“
    einen beitrag erhalten.Ich verstehe dass die
    freikirchen um die Evangelikaner der Katokokken,
    hinduisten buddisten und moslems aus dem gefüllten mannatopf einen beitrag ergattern wollen.Die Schweiz ist eben nicht so sekulär
    wie viele glauben.Da ist noch einiges zu tun.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Der Islam kennt keine Religionsfreiheit. Z.B. ist der Abfall vom Islam, die Apostasie verboten. Apostasie gilt als ein Verstoss gegen göttliches Gesetz.

    Mit den Artikeln in der Bundesverfassung wollte man verhindern, dass Leute wegen ihres Glaubens verfolgt, unterdrückt und benachteiligt werden. Es geht aber nicht darum, dass man staatsgefärdende Religionen und Subkulturen, die gegen die Menschenrechte verstossen einfach so gewähren lassen soll.

    Zwangheirat, Frauendiskriminierung, Schariastrafen und Religionszwang muss bekämpft werden. In einer modernen Welt haben Inquisition und Scharia nichts mehr verloren. Mag sein, dass ein FKK-Blütler die religiösen Gefühle eines Strenggläubigen verletzt, ebenso mag es aber sein, dass ein Kopftuch die freiheitlichen Gefühle eines Blütlers verletzt.

    Oft muss man sich als Kritiker des Islams vorwerfen lassen, dass man intolerant sei. Interessant ist einfach, dass es Muslime gibt, die es nicht dulden, dass eine Muslima einen Christen heiratet oder umgekehrt. Ohne Konvertierung der christlichen Seite zum Islam ist sowas kaum realisierbar.

    Es ist Vertretern anderer Religionen ja nicht einmal erlaubt MEKKA bzw. die KAABA zu betreten. Als einst PLO-Muslime die KAABA besetzen riefen die Saudis französische Sondereinheiten zur Hilfe um die KAABA aus der Hand der PLO-Terroristen zu befreien. Die Franzosen mussten aber vorher noch schnell zum Islam konvertieren…sonst hätten sie die KAABA nicht befreien dürfen. (es darf doch nicht sein, dass Christen die KAABA vor PLO-Terroristen, welche ja Muslime sind befreien…) Naja, die Franzosen werden für ihre Tat sicherlich reichlich vom Oelreichtum abbekommen haben, manch anderer hat vermutlich schon für wesentlich weniger seine Seele verkauft.