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Luftverkehrsstreit mit Deutschland

Sonntag, 6. Juli 2008 3.577 mal angesehen 0 Kommentare

Lufthansa Maschine beim Landeanflug auf den Zürcher FlughafenDie Ablehnung des gekröpften Nordanfluges durch das BAZL heizt den innerschweizerischen Konflikt rund um die Südanflüge von neuem an. Mit dem gekröpften Nordanflug ist ein fauler und nicht ganz ungefährlicher Kompromiss vom Tisch, eine Lösung des Problems scheint somit jedoch wieder in weite Ferne gerückt zu sein.

Was mich an der ganzen Story am meisten ärgert ist die Tatsache, dass wir Schweizer uns von den Deutschen einschüchtern lassen und ohne Widerstand klein beigeben.

Um was geht es eigentlich?
Deutschland hat das Verwaltungsabkommen mit der Schweiz über den An- und Abflug auf den Flughafen Kloten über deutschem Gebiet gekündigt und eine neue Regelung verlangt. Dies weil sich ein paar Süddeutsche, die im Übrigen ebenfalls vom Flughafen Kloten profitieren, in Berlin über den schweizer Flughafen Kloten beklagt haben. Berlin hat aus innenpolitischen und vermutlich auch protektionistischen Gründen (Bevorteilung eigener Flughäfen, die mit Kloten konkurrieren) sofort reagiert und Druck auf die Schweiz ausgeübt.

Der nach Berlin zitierte Bundesrat Leuenberger war diesem Druck nicht gewachsen und hat gegenüber den Deutschen Polterern nach kurzem kleinlauten Widerstand aus angst vor den Deutschen Drohungen nachgebeben und dem von Deutschland diktierten Luftverkehrsabkommen vollunfänglich zugestimmt. Die Schweizer Diplomatie hat vor dem forschen Auftritt der Teutonen, welche nur Klartext verstehen, vollständig versagt. Der Schweizer Bundesrat wurde über den Tisch gezogen und hat sich einmal mehr angepasst. Zum Glück sind die Verkehrskommission des Nationalrates, der Nationalrat und etwas später auch der Ständerat dem Bundesrat nicht gefolgt und haben das Luftverkehrsabkommen abgelehnt. Als Reaktion darauf traten im Jahr 2003 dann einseitige von Deutschland verfügte Massnahmen, welche eine Einschränkung des Flugverkehrs von Norden zur Folge hatten und immer noch haben, in Kraft.

Seither streiten sich die Schweizer untereinander auf teilweise sehr beschämende Art und Weise um die Verteilung des Fluglärms. Seit geraumer Zeit wird nun auch der wesentlich dichter als der süddeutsche Raum besiedelte Luftraum im Süden bei wesentlich geringerer Flughöhe, als es im Süddeutschen Raum der Fall wäre, überflogen!

Ärgerlich dabei ist, dass die Deutschen mit zweierlei Mass messen und sich die Schweizer dies ohne Widerrede gefallen lassen. Beispielsweise klagen wesentlich mehr betroffene Deutsche schon seit Jahren wegen Lärmbelästigung im Umfeld der Flughäfen Frankfurt und München. Doch dort werden bei weitem nicht jene Massnahmen ergriffen, welche Deutschland von der Schweiz für den Flughafen Kloten fordert! Quelle.

In einem alten Entwurf für ein Luftverkehrsabkommen habe ich unter Artikel 2 die folgende Regelung gefunden:

    Zitat:

  1. Eine Vertragspartei gewährt der anderen Vertragspartei zum Betrieb des internationalen Fluglinienverkehrs durch die Bezeichneten Unternehmen das Recht, 1. ihr Hoheitsgebiet ohne Landung zu überfliegen. (1. Freiheit)
  2. in ihrem Hoheitsgebiet zu nichtgewerblichen Zwecken zu landen. (2. Freiheit)
  3. in ihrem Hoheitsgebiet an den genannten Punkten auf den nach Absatz 2 festgelegten Linien zu landen, um Fluggäste, Gepäck, Güter und Post gewerblich aufzunehmen und abzusetzen. (3./4. Freiheit)

In diesem Entwurf wird das Abkommen von Chicago, welche das Überflugsrecht garantiert, erwähnt. Dazu habe ich einen weiteren interessanten Artikel im Netz gefunden, der das Vorgehen der Deutschen für völkerrechtlich bedenklich hält.

Zitat: Das deutsche Vorgehen ist völkerrechtlich problematisch. Es muss bezweifelt werden, dass es mit dem universellen Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt und der universellen Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr übereinstimmt. Jedenfalls spricht vieles dafür, dass das geplante deutsche Vorgehen dem internationalen Nachbarrecht widerspricht. In diesem Zusammenhang ist vor allem von Bedeutung, dass Deutschland für den Anflug auf Zürich strengere Umweltschutzanforderungen stellt als für vergleichbare Flughäfen in Deutschland.

Bei mir erweckt dies einmal mehr der Eindruck, dass die Macht des Stärkeren oder Grösseren mehr zählt als das Völkerrecht. Den Deutschen ist es gelungen uns Schweizer in dieser Frage zu entzweien. Anstatt dass wir nun gemeinsam gegen dieses Unrecht ankämpfen, streiten wir uns inzwischen nun schon seit Jahren um die Verteilung des Fluglärms. Dabei werden regelrechte Gerechtigkeitsdebatten geführt. Zu kurz dabei kommt dann jeweils, dass Leute in Südgemeinden womöglich deshalb dort leben weil sie einst dem Fluglärm entfliehen wollten und dass die deshalb eventuell sogar bereit waren mehr Geld für ihr Eigenheim oder ihre Wohnung zu zahlen als jene, die schon immer in Kloten oder anderen vom Fluglärm geplagten Gegenden gewohnt haben.

Mein Tipp zum Wohle unseres Landes: Schweizerinnen und Schweizer! Hört endlich mit diesem kleingeistigen Gezänke um die Verteilung des Fluglärmes auf. Besinnt euch auf das Gedankengut, welches die Schweizergeschichte seit 1291 geprägt hat und wehrt euch endlich gegend das ungerechte Aufbegehren Deutschlands! Wir sollten auf unser Recht und die international geltenden Abkommen bestehen! An diese hat sich auch Deutschland zu halten! Neben dem Beschreiten des Rechtsweges könnte die Schweiz ebenfalls einseitige Gegenmassnahmen ergreifen und den Deutschen so signalisieren, dass wir uns nicht alles bieten lassen.

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