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Wieso bleibt Raymond Cron in Amt und Würden?

Dienstag, 22. Juli 2008 5.444 mal angesehen 8 Kommentare

Leuenberger und CronDie Affäre um Armeechef Roland Nef wirft viele Fragen auf. Unter anderem auch jene weshalb der „nichtvorbestrafte“ Armeechef zurücktreten soll währenddem der wegen Betrugs „vorbestrafte“ Raymond Cron weiterhin Chef des Bundesamts für Zivilluftfahrt, welches Bundesrat Moritz Leuenberger untersteht, bleiben darf.

Am 25. März 2008 wurde auf „tagesanzeiger.ch“ ein Artikel mit dem folgenden Zitat veröffentlicht:

Die schweizerische Eidgenossenschaft hat ihren ersten Chefbeamten, der mehrfach Geld veruntreut, mehrfach Urkunden gefälscht und als früherer Spartenleiter des Bauunternehmens Batigroup (gehört heute zu Implenia) Geschäfte ungetreu besorgt hat.

Angesicht der Rücktrittsforderungen, die es derzeit gegen Roland Nef hagelt, ist es erstaunlich, dass der rechtskräftig verurteilte Raymond Cron immer noch im Amt ist.

Halten wir fest: Das Strafverfahren gegen Roland Nef wurde eingestellt. Nef wurde nicht verurteilt. Dies dürfte selbst dann, wenn Nef ein Vergehen begangen hat nicht für eine besonders schwere Tat sprechen, denn sonst hätte das Verfahren ja wohl kaum eingestellt werden dürfen. Gemäss Art. 53 b des StGB kann von der Strafverfolgung nämlich nur bei Vergehen, deren Strafverfolgung von „geringem“ Interesse für die Öffentlichkeit bzw. die geschädigte Person ist abgesehen werden!

Raymond Cron, Chef des BAZL wurde hingegen rechtskräftig wegen mehrfacher Veruntreuung (abzweigen von Kundengeldern), Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftsführung verurteilt.

Im Artikel des Tagesanzeigers wird Leuenberger mit folgender Begründung für sein Festhalten an Cron zitiert:

«Wer für einen Fehler gebüsst hat, wie es das Gesetz vorsieht, soll dafür nicht ein zweites Mal an seinem Arbeitsplatz gebüsst werden.» An dieser Haltung habe sich nichts geändert, heisst es nun im Departement Leuenberger

Hier mein lieber Herr Bundesrat Leuenberger muss ich Ihnen vehement widersprechen! Es geht nämlich nicht darum, dass Cron ein zweites Mal büssen soll. Es geht darum ob man einem Chefbeamten, der wegen Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftführung verurteilt worden ist noch vertrauen kann oder nicht. Frage an die Geschäftsleute: Wer von ihnen würde einen Buchhalter, der wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsführung verurteilt worden ist als Chefbuchhalter einstellen? Würden Sie einen Chefangestellten, der sie betrogen hat behalten oder würden sie ihn auf der Stelle feuern? Hingegen was würden Sie mit einem fähigen Mitarbeiter machen, der wegen privater Beziehungsprobleme in die Kritik geraten ist? Würden Sie ihn deswegen entlassen?

Lieber Meinungsmarkt, wie bringst du das unter einen Hut? Wird hier nicht mit zweierlei Mass gemessen?

8 Kommentare »

  • Thommen schrieb:

    Die Frage stellt sich, ob jemand, der bestraft worden ist, dafür „lebenslänglich“ mit Arbeitsentzug, oder mit Strassenreinigung „nachbestraft“ werden soll.
    Ich sehe mit grosser Sorge eine „Volksgerichtsbarkeit“ kommen, in der ausserhalb der Gerichte, eine „neue abendländische Scharia“ eingeführt wird!

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Thommen, bitte lese den letzten Abschnitt meines Artikels.

  • max schrieb:

    Kleine Frage an Thommen: gibt’s nur die zwei Jobs? Ich meine Chefbeamter und Strassenwischer? Spass beiseite, von einem Chefbeamten ist Integrität zu erwarten, und die hat ein Vorbestrafter nicht in genügendem Masse. Dies wird übrigens nicht nur bei Chefbeamten so gehalten, Du könntest mit der Vorstrafe von Crohn ja mal versuchen, Polizist zu werden.

  • Herakleitos schrieb:

    Dipl. Ing. ETH Raymond Cron (* 23. Februar 1959) aus Binningen BL ist seit dem 3. Mai 2004 Direktor des schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).

    Cron hat keinen aviatischen Hintergrund, war vor seiner Wahl zum BAZL-Direktor in leitender Stellung beim Baukonzern BATIGROUP tätig und engagierte sich für die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) in der Lokalpolitik im Kanton Basel-Stadt, uter anderem als Mitglied des Grossen Rates von 1993 bis 1998. Ausserdem war er unter anderem Vorstandsmitglied beim Schweizerischen Arbeitgeberverband.

    Neben seinem Amt als BAZL-Direktor sitzt Cron heute unter anderem im Co-ordinating Committee der European Civil Aviation Conference und ist dort schwerpunktmässig für Fragen der Flugsicherheit zuständig.

    Ende November 2005 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gegen Cron eine Strafuntersuchung wegen mutmasslicher Veruntreuung eröffnet hatte. Gegenstand der Untersuchung waren Auszahlungen von 180’000 Franken, die Cron gemäss eigenem Eingeständnis im Rahmen seiner früheren Tätigkeit für die BATIGROUP in Überschreitung seiner Kompetenzen und gegen den Willen seiner Vorgesetzten getätigt hatte. Cron lehnte seinen Rücktritt als BAZL-Direktor ab und auch der zuständige Bundesrat Moritz Leuenberger sprach ihm das Vertrauen aus – Kompetenz und Engagement von Cron seien für die zukünftige Führung des BAZL wichtig und nötig. Kritiker weisen darauf hin, dass Leuenberger unter anderem deshalb an Cron festgehalten habe, weil seine Position im Bundesrat bereits geschwächt gewesen sei – speziell auch im damaligen Vorfeld der Wahl zum Bundespräsidenten vom 7. Dezember 2005.

    Anfang März 2006 sah die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt aufgrund ihrer Ermittlungen den Verdacht auf Vermögensdelikte erhärtet und reichte beim Strafgericht Basel-Stadt Klage gegen Cron ein. Ende August 2007 stand Cron dafür vor Gericht und wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu 290 Franken verurteilt.

    Cron war Artillerieoffizier.

  • Max schrieb:

    Witzig finde ich den Hinweis, dass Cron keinen aviatischen Hintergrund hat. Da kommt einem doch gleich Super-Nordmann in den Sinn.

  • lia schrieb:

    Cron hatte doch einen aviatischen Hintergrund! Cron war Artillerieoffizier. LOL

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Lia, Aviatik ist ein Synonym für Luftfahrt und unter Artillerie versteht man grosskalibrige Geschütze wie z.B. Kanonen und Mörser.

  • lia schrieb:

    Artilleriegeschosse fliegen auch, also doch aviatischer Hintergrund! 🙂