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Vom Scheinliberalismus der IG Freiheit

Sonntag, 21. September 2008 6.810 mal angesehen 11 Kommentare

Die IG Freiheit hat kürzlich, den „rostigen Paragraphen“, eine Auszeichnung, die sie alljährlich verleiht, Thomas Zeltner dem Direktor des Bundesamts für Gesundheit verliehen. Dies weil ihr dessen Gesundheitskampagnen zu weit gehen. Offenbar scheinen den Vertretern dieser IG ständig steigende Krankenkassenprämien egal zu sein. Schliesslich wird mit Gesundheitskampagnen ja das Ziel verfolgt, die Volksgesundheit zu erhöhen und damit die Kosten für das Gesundheitswesen (Stichwort: Krankenkassenprämien) zu senken.

Doch schauen wir einmal genauer hin. Auf der Webseite der IG Freiheit wird als Zweck folgendes angeben:

Die IG Freiheit wurde im September 2006 gegründet. Sie ist ein überparteilicher Zusammenschluss von Persönlichkeiten, die sich für die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und gegen den Erlass unnötiger staatlicher Regulierungen einsetzt.

Das klingt an und für sich gut und macht unter der Voraussetzung, dass man von einem Menschenbild ausgeht, welches erwachsene, mündige, rücksichtsvolle und eigenverantwortlich denkende Menschen vorsieht auch Sinn.

Leider scheinen jedoch die Mitglieder dieser Interessensgemeinschaft gerade diesem Menschenbild nicht zu entsprechen. Wie man nämlich kürzlich den Medien entnehmen konnte, macht sich diese hauptsächlich aus SVP-Exponenten bestehende IG für die Interessen von Rauchgiftsüchtigen und Nikotinjunkys stark. So bekämpft diese IG mit Vehemenz Rauchverbote in öffentlich zugänglichen Lokalen.

Das Problem mit der Freiheit eines Drogensüchtigen (die meisten Raucher sind Drogensüchtige, da sie ohne regelmässigen Zigarettenkonsum nicht mehr leben können) ist folgende, sie hört dort auf, wo die Gesundheit der Nichtraucher beginnt, dem Arbeitgeber aufgrund regelmässiger Rauchpausen höhere Personalkosten und der Allgemeinheit höhere Gesundheitskosten entstehen.

Leider ist es in der Realität so, dass ohne Rauchverbote kein umfassender Schutz von Nichtrauchern (darunter Kindern) gewährleistet werden kann. Raucher haben in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass sie aufgrund ihrer Suchtkrankheit unverantwortliche und rücksichtslose Menschen sind, die sich selber etwas vormachen. Das ist übrigens etwas was bei Suchtkranken sehr häufig vorkommt. Süchtige lügen sich meist selber etwas vor. Wer vor den Tatsachen nicht ständig die Augen verschliesst, kann genügend Beispiele sehen. Da gibt es Mütter, die beim Stillen ihrer Kinder eine Zigarette nach der anderen rauchen, da gibt es den Restaurantgast, der gleich neben nichtrauchenden Angestellten und Gästen, die beim Essen sind eine Zigarette nach der anderen pafft, da gibt es Nachtclub-Besucher, die sehr zur Freude der tanzenden Gäste den ganzen Raum mit Rauch füllen (so das diese dabei fast ersticken) und und und.

Nun meinen gewisse SVP-Exponenten aber offensichtlich, dass man diesem Treiben ohne etwas Wirksames dagegen zu unternehmen (ein Rauchverbot in öffentlichen Lokalen wäre so eine wirksame Massnahme) einfach so weiterhin zuschauen soll. Dies erstaunt mich sehr, da die SVP doch sonst eine sehr restriktive Drogenpolitik verfolgt. Rauchgift ist meiner Ansicht nach eine der schlimmsten Drogen und zwar deshalb weil sie sehr schädlich ist,  man davon relativ schnell süchtig wird und während des Konsums auch Nichtsüchtige schädigt.

Wenn jemand neben mir sitzt und sich dabei einen Schuss Heroin spritzt, dann schadet mir das nicht. Wenn hingegen jemand neben mir sitzt und eine nach der anderen pafft ohne dabei auf meine Befindlichkeit Rücksicht zu nehmen, dann ist dies schädlich. Die Kleider müssen in die Waschmaschine, selber muss man unter die Dusche und die Lunge benötigt auch ein paar Wochen bis sie wieder sauber ist! Abgesehen davon ist es sehr unangenehm wenn die Haut wegen dem Rauch klebrig wird und die Augen zu brennen beginnen. Das kann es doch echt nicht sein!

Die Drogenpolitik der SVP bzw. die seltsamen Ansichten gewisser SVP-Exponenten, die gerne eine harte Drogenpolitik verfolgen, bei den Drogen, die sie jedoch selber konsumieren (Alkohol und Tabak) dann aber eine rigorose Ausnahme fordern ist absolut heuchlerisch und einfältig. Liebe IG Freiheit Scheinliberale, bitte überdenkt eure mangelhafte Politik noch einmal. Eine gute Politik kommt allen zugute und nicht nur ein paar Egoisten.

Auch Liberale sollten den folgenden Grundsatz stets beherzigen: „Erlaubt ist, was andere nicht schädigt“.

11 Kommentare »

  • Max schrieb:

    Mein Lieber, erstens solltest Du Dich vielleicht mal informieren. Ein Restaurant ist kein öffentlicher Raum. Er ist auch nicht öffentlich zugänglich, der Zutritt zu einem Restaurant setzt nämlich die Zustimmung des Wirtes voraus. Wie er diese erteilt ist seine Sache. Er ist nicht verpflichtet Dich hereinzulassen, er muss dies nicht einmal begründen. Wenn Du nun in ein verrauchtes Lokal gehst, ist dies Dein Problem (der IG Feiheit geht es im Uebrigen nicht um die Freiheit des Rauchers, sondern die des Wirtes). Zweitens: Wenn Nichtraucherlokale ein solches Bedürfnis wären, wie heutzutage in der veröffentlichten Meinung getan wird, hätte der Markt diese schon längst zur Verfügung gestellt. Bestehende Nichtraucherwirte hätten sich mit allen Mitteln gegen ein Obligatorium gewehrt, würden sie doch einen Wettbewerbsvorteil verlieren. Und noch was zu Dir persönlich: Falls Du das, was Du geschrieben hast, für einen Ausdruck der Liberalität hältst, tust Du mir leid. Freiheit einschränken „zum Schutz des Bürgers“ zeichnet eher andere politische Systeme aus. Auch Dein ach so weiser Spruch von erlaubt sei, was andere nicht schädigt verfängt bei etwas nachdenken nicht. Du gehst freiwillig dorthin, niemand zwingt dich. Die „Schädigung“ die Du dort erleiden könntest, ist marginal (ausser, Du sitzt jeden Tag von früh bis spät in der Beiz). Nach Deiner Argumentation müsste man den Autoverkehr verbieten, weil sich einer freiwillig für ein Nickerchen auf die Autobahn gelegt hat.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Wie bitte?! Seit wann ist denn ein Restaurant nicht mehr öffentlich zugänglich? Max, benötigst du etwa eine Einladung um Einlass in ein Restaurant zu erhalten?

    Restaurants sind öffentlich zugängliche Lokale, die Privaten gehören und von Privaten betrieben werden.

    Wie andere private Arbeitgeber auch, haben auch Wirte für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Wie andere Geschäftsleute auch sind auch Wirte gegenüber der Gesundheit ihrer Gäste verpflichtet!

    Kein vernünftiger Mensch bestreitet heute noch ernsthaft, dass Zigarettenrauch giftig ist. Wenn der Zigarettenrauch also nun giftig ist, wie kann man diesen seinen Gästen und Angestellten noch mit reinem Gewissen zumuten?

    Zum Liberalismus: Liberalismus setzt eigenverantwortliches Verhalten voraus. Erlaubt ist, was anderen nicht schadet! Zu eigenverantwortlichem Handeln sind die meisten Drögeler (Raucher sind Drögeler) aber gar nicht imstande, da ihre Sucht stärker ist als die Vernunft.

    Du redest von einem Wettbewerbsvorteil, den stinkende Raucherkneipen gegenüber Lokalen mit sauberer Luft haben sollen. Kannst du begründen wie du darauf kommst? 80% der potentiellen Gäste sind Nichtraucher. Die meisten von ihnen besuchen Restaurants weil sie dort etwas feines essen wollen. Die wenigsten von diesen Nichtrauchern gehen in ein Restaurant um dort eine feine Prise Passivrauch zu konsumieren. Sie nehmen den Rauch notgedrungen in Kauf. Denk mal darüber nach!

  • Max schrieb:

    Mein Lieber, ich sagte schon, Du solltest Dich informieren. Auch das Verdrehen meiner Worte bringt Dich nicht viel weiter. Du brauchst keine Einladung eines Wirtes für den Zutritt in sein Lokal, sondern seine Zustimmung. Wie er die erteilt, ist seine Sache. Das nennt man Hausrecht. Vielleicht bist auch Du schon mal in eine Diskothek nicht hereingekommen. An was mag das wohl liegen? Du sprichst von der Verantwortung des Arbeitgebers für seine Angestellten. Da werden wir aber doch keine Polizisten mehr an gewalttätige Demonstrationen schicken können, die sind dort akut gesundheitsgefährdet, oder nicht? Wir tun es, weil die Polizisten (und das Servicepersonal) im Wissen über die Gefahren diesen Beruf ergriffen haben. Ich habe auch nicht vom Wettbewerbsvorteil von Raucherlokalen gesprochen, sondern vom verlorengegangenen Wettbewerbsvorteil von Nichtraucherlokalen. Du bestätigst ja gerade meine Argumentation. 80% sind Nichtraucher (brav gezählt) und wollen Nichtraucherlokale, alles nach Deiner Aussage. Wie kommt es, dass diese armen Leute gezwungen sind, in Raucherlokale zu gehen? Normalerweise stellt der Markt solch überaus starken Bedürfnissen ein Angebot zur Verfügung. Wieso denn da nicht? Und komm mir jetzt bitte nicht mit dem Dünnschiss von der Tabaklobby, die bezahlt dem Beizer den fehlenden Umsatz nämlich nicht. Jetzt habe ich also 80% Kundenpotenzial, meine Nichtraucherbeiz müsste also förmlich (dank mangelndem Angebot) überfüllt sein, und dennoch sind gerade die Wirte der Nichtraucherlokale die glühensten Verfechter eines Obligatoriums? Wie kommt das, mein lieber Liberaler? A propos Umfragen: könnte es sein, dass da ein nice to have mit einem Bedürfnis verwechselt wird? Und darauf willst Du, mein lieber Liberaler gesetzgeberisch reagieren?
    Und zum Schluss noch etwas persönliches, Du Erzliberaler. Anderen Leuten die Vernunft abzusprechen, und Sie zu psychisch Kranken zu erklären, hatte schon mal Tradition, in gewissen Systemen. Ein Hort des Liberalismus waren die aber nicht eigentlich. Abgesehen davon geht es hier nicht um die Freiheit des Rauchers, wie Du wiederholt falsch behauptest, sondern um die unternehmerische Freiheit des Wirtes, respektive die Frage, wieweit der Staat in die Gewerbefreiheit eingreifen darf.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Stell dir vor, ich bin informiert. Mir ist auch geläufig, dass es ein „Hausrecht“ gibt. Allerdings ändert dies nichts an der Tatsache, dass Gastronomie-Betriebe in der Regel öffentlich zugänglich sind. Öffentliche Zugänglichkeit ist nicht mit öffentlichen Gebäuden zu verwechseln. Öffentliche Zugänglichkeit beschreibt einen Umstand, der zeigt wie man ein Gebäude betreten kann. Lokale, die öffentlich zugänglich sind können während den Öffnungszeiten von Passanten betreten werden. Ein öffentliches Gebäude hingegen ist ein Gebäude, welches dem Bund, einem Bundesbetrieb (z.B. SBB), einem Kanton oder einer Gemeinde gehört.

    Die meisten Betreiber von Gastronomiebetrieben möchten Gewinne erwirtschaften. Aus diesem Grund verschliessen sie die Türen in der Regel nicht. Du hast Diskotheken angesprochen…Clubs, die gut laufen haben in der Regel einen enormen Andrang von Gästen. Sie haben es nicht nötig jedem Gast Einlass zu gewähren. Oft achten Clubbetreiber darauf, dass nicht nur Männer den Club betreten. Sie sind an einer guten Durchmischung interessiert. Aber auch Clubs können in der Regel öffentlich betreten werden solange man Einlass erhält bzw. vom Türsteher hereingebeten wird. (Allderings gibt es auch Partys für eine geschlossene exklusive Gesellschaft…dies ist z.B. dann der Fall wenn ein Club von einer Privatperson oder einer Firma für einen privaten Anlass gemietet wird.)

    Was die Pflicht der Arbeitgeber zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer anbelangt, dies ist im Gesetz eindeutig mit dem OR Artikel 328 geregelt. Gemäss diesem Artikel hat ein Arbeitgeber auf die Gesundheit des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen und zum Schutz des Lebens bzw. der Gesundheit des Arbeitnehmers geeignete Massnahmen zu treffen.

    Auch Menschen, die im Gastronomiebereich tätig sind haben Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen. Täglich stundenlang in schlechter mit hochgiftigen Substanzen geschwängerter Luft zu arbeiten ist sicherlich unzumutbar. Es sei denn man trägt dabei eine Atemschutzmaske, die vor den giftigen und krebseregenden Substanzen in den Gastronomiebetrieben schützen.

    Habe übrigens soeben via e-Voting abgestimmt und ein JA für die Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen bzw. ein NEIN für den wischiwaschi Gegenvorschlag eingereicht.

  • Max schrieb:

    Offensichtlich hast Du bei Deinen Informationsbemühungen einiges halt nicht begriffen. Das Beispiel mit der Diskothek zeigt, dass ein Wirt niemandem den Zutritt zu seinem Lokal gewähren muss. Somit ist es ein privater Raum, gewerblich genutzt, der eben gerade nicht öffentlich zugänglich ist. Oeffentliche Zugänglichkeit bedingt ein Recht zum Zugang. Das hat mit öffentlichen Gebäuden nichts zu tun. Weiter fallen Dir zu meiner Argumentation offensichtlich keine Gegenargumente ein. Dein Zitat aus dem OR verfängt nicht (wenn es nämlich so wäre, bräuchte es kein eigenes Gesetz). Dass Du mitteilen musst, wie Du bereits abgestimmt hast, überrascht erstens nicht, zweitens tut dies nicht zur Sache und drittens wirkt das eher etwas kindisch. Aber es ist schliesslich Deine Sache. Was aber wirklich ärgerlich ist, das Du Dich als Liberalen bezeichnest. Du magst viel sein, aber gerade Deine Argumentation zeigt, dass Du sicher nicht liberal bist.

  • Carolus Magnus schrieb:

    Die EU konnte auf Anfrage des britischen Abgeordneten Godfrey Bloom keinen einzigen Namen nennen, der an Passivrauch gestorben ist. Wie sagte es noch gestern im Zistigs-Club der Oberste Champix-Aussendienstler Rothenbühler: „Wir machen einen „Zivilisationssprung“ und es findet ein „Paradigmawechsel“ statt. – Das tönt und riecht mir stark nach Übermensch, Rassen- und Gesinnungshygiene.

    Darum geht es einzig, die Schädlichkeit von Passivrauch für die Gesundheit konnte bisher noch keiner beweisen, aber auch nicht das Gegenteil.

    Warum wird nicht einfach abgewartet, bis man gesicherte Erkenntnisse hat? Weil es gar nicht um Gesundheitsschutz geht. Als nicht Autobenutzer fordere ich schliesslich auch nicht abgasfreie Luft für alle oder die Tieferlegung aller Strassen unter den Boden mit den besten High-Tech-Filtern, die es zu Zeit gibt! Soweit geht meine Intoleranz nicht. Im Gegensatz zum Passivrauch ist die Schädlichkeit der Abgase eindeutig als kanzerogen (Benzol) bewiesen.

    In etwa 70-80 Prozent der Angestellten im Service rauchen selbst und wollen das so beibehalten. Ihnen ein staatliches Umerziehungsprogramm in Form eines Rauchverbotes aufzudrängen, grenzt schon an Diktatur des Staates.

    Jeder Mensch ist irgendwo einer Minderheit zugehörig. Wenn wir die Diktatur der Mehrheit propagieren und mit diesem Argument Verbote fordern, dann wird bald jeder ausgegrenzt, als Mörder diffamiert und von der Gesellschaft ausgestossen sein, so wie nach der Machtergreifung Hitlers.

    Gruss
    Carolus Magnus
    http://www.sackstark.info

  • Carolus Magnus schrieb:

    Und hier noch einige Fakten über den, der den „Zivilisationssprung“ will:

    Ein sehr interessantes Hinweis Wink zu Dr. Karl Klingler, Pneumologe Lungenzentrum Hirslanden:

    Dr. Klingler macht Werbung für Champix
    http://www.gesundheitsprechstunde.ch/index.cfm?id=5819

    Dr. Dr. Karl Klingler wirbt für Champix Teil II
    http://www.medical-tribune.ch/deutsch/Aktuelles/2007/rauchstopp.php

    Dr Klingler forscht für Pfizer und ist ein ASH-Aktivist. Authors : Bjorn Landfeldt, Anil Batra, Hubertus Magnus Friederich, Karl Klingler, Ake Westin Published By : Pfizer Consumer Healthcare Published : 20/11/2003
    http://www.ash.org.uk/ash_qehxl5y2.htm

    Weitere Links gibt es in Google massenweise

    Der Typ ist wohl einfach ein „Aussendienstler“ der Marketing-Abteilung bei Pfizer… Und sorgt sich um sein eigenes Geld und seinen Wahn vom Übermenschen.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Lieber Magnus

    Hier einmal ein anderer Link, den du dir unbedingt einmal anschauen solltest:

    Passivrauchen schadet

    Passivrauchen stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar und wurde von der IARC (International Agency for Research on Cancer) 2002 als krebserregend deklariert. Passivrauchen kann bei exponierten Nichtraucherinnen und Nichtrauchern Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma und Infektionen der Atemwege verursachen. Neueste Forschungsarbeiten zeigen, dass eine einmalige, halbstündige Exposition im Passivrauch ausreicht, um das Herz vorübergehend zu schwächen. Es gibt keine Menge von Tabakrauch, die gesundheitlich unbedenklich ist. Eine Schätzung für die Schweiz ergibt, dass jedes Jahr mehrere hundert Nichtrauchende infolge des Passivrauchens sterben.

    2006 waren 71% der Schweizer Bevölkerung zwischen 14 bis 65 Jahre Nichtraucher und Nichtraucherinnen, 27% von ihnen rauchten aber täglich mindestens eine Stunde unfreiwillig passiv mit.

    Auf Bundesebene wird der Schutz vor Passivrauchen über Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (ArG) geregelt. Danach muss der Arbeitgeber zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Gestützt auf diesen Gesetzesartikel hat der Bundesrat in Artikel 19 der Verordnung 3 zum ArG (ArGV 3) unter «Nichtraucherschutz» folgende Schutzbestimmung erlassen: «Der Arbeitgeber hat im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen belästigt werden.» Die Erfahrung zeigt, dass durch den im Gesetz festgehaltenen Spielraum die Bestimmung kaum Anwendung findet. Infolge dessen ist der Schutz vor Passivrauch an vielen Arbeitsorten (z.B. Gastgewerbe) ungenügend oder nicht gewährleistet.

    Man lese überdies OR Art. 328!

  • max schrieb:

    Mein Lieber, es war ja klar, dass jetzt die toten Passivraucher angeführt werden. Würdest Du der Fairness halber uns auch mitteilen, wie wer zu diesen geschätzten Zahlen kommt? Wär doch nett, nicht? Du solltest nicht einfach tendenziös Studien zitieren, ohne diese in einen Gesamtzusammenhang zu stellen. Wie gross ist die angebliche Schwächung des Herzens nach halbstündigem Passivrauchen? Deine Argumentation (und die aller Fanatiker) erinnert mich an die Panikmache um den Nitratgehalt von Salat. Reale Gefährdungen sind offensichtlich zu wenig sexy, um sie zu bekämpfen. Tausende Tote jährlich in Europa wegen Hygienemängeln in Spitälern (mangelndes Händewaschen des Personals!) wären aber auch etwas peinlich für die Aerzte. Da begibt man sich doch lieber auf den Kreuzzug für den „besseren“ Menschen.
    Kein Mensch ist im Gastrogewerbe dazu gezwungen, sich Rauch auszusetzen, weder der Wirt (es ist in seiner Kompetenz, sein Lokal rauchfrei zu gestalten) noch die Angestellten (sie sind nicht gezwungen, in einem Raucherlokal zu arbeiten), und schon ganz sicher nicht die Gäste.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Lieber Max, wenn du denn Link anklicken würdest (das ist der blaugefärbte Text mit dem Wortlaut „Passivrauch schadet“) dann würdest du die Quelle (Bundesamt für Gesundheit) kennen. 😉

    Und es geht auch nicht um Panikmache. Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass hochtoxische Substanzen gesundheitsschädigend sind. Somit haben hochtoxische Substanzen auch nichts in Gastronomiebetrieben verloren. Gastwirte sollten das Beste für ihre Kunden wollen und nicht nach derem Leben trachten!

    Und nochmals: Jeder Arbeitgeber in unserem Land ist gesetzlich dazu verpflichtet Massnahmen zum Schutz der Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu treffen. Hier gibt es kein wenn und aber und es ist egal ob ÖFFENTLICHER RAUM ODER NICHT!!! Daher können wir uns die spitzfindige Diskussion um den öffentlichen Raum sparen. Es ist nichts weiter als Gerede um den heissen Brei.

  • max schrieb:

    Mein Lieber, Du willst nicht auf gegnerische Argumente eingehen, Du würgst Diskussionen als „spitzfindig“ ab, Du verweist, statt selber mal nachzudenken auf Statistiken, die nicht einmal das Papier wert sind. Alles in allem eine recht peinliche Vorstellung. Zumindest bist Du sicher nicht die Person, die über den Liberalitätsbegriff von anderen urteilen sollte. (Deine Paragraphenkenntnis mag ja noch angehen, ein Jurist bist Du deshalb noch lange nicht. Ein gesetzlich verankerter Gesundheitsschutz ist nicht umfassend, er wird in Abwägung von verschiedenen Interressen definiert. Wenn’s anders wäre, könnte kein Polizist arbeiten. Und Deine heissgeliebten Abstimmungen wären nicht nötig.)