NGO-Bericht zur Menschenrechtslage in der Schweiz
Eine Koalition von dreissig schweizerischen NGO’s hat am 26. Februar 2008 im Hinblick auf die bevorstehende Universal Periodic Review des UNO-Menschenrechtsrats, in welcher die Menschenrechtslage in der Schweiz einer Beurteilung unterzogen wird, einen Bericht veröffentlicht.
Ich habe mir ein paar Punkte dieses Berichtes herausgesucht und dazu ein paar Fragen an die 30 NGO’s (welche mir leider nicht alle bekannt sind) angefügt:
Im Bericht der NGO’s wird unter anderem die föderative Struktur unseres Bundesstates kritisiert, die angeblich einer nationale Regelung bzw. eine koordinierte Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz im Wege steht.
Frage an die NGO’s: Was wollt ihr? Den Schweizer Stimmbürgern im Namen der Menschenrechte demokratische Rechte entziehen? Den Kantonen die förderalen Rechte absprechen?
Die NGO’s kritisieren die erfolgreiche Migrationspolitik der Schweiz indem sie fälschlicherweise behaupten, dass die Schweiz durch diese Politik nicht mehr ihren internationeln Menschenrechtsverpflichtungen nachkommen würde.
Frage an die NGO’s: Lösen das ehemalige Kolonialstaaten wie z.B. Frankreich, das x-Millionen arbeits-lose Ausländer aus ihren ehemaligen Kolonien in den Banlieus der französischen Grossstädte dahin vegetieren lässt, besser als die Schweiz?
NGO’s: In der Schweiz können nationale Gesetze nicht vom Bundesgericht auf ihre Verfassungsmässigkeit hin überprüft werden.
Gesetze, die gegen die Verfassung verstossen können vom Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt werden. Siehe Urteil zum Steuergesetz vom Kanton Obwalden. Im Übrigen haben Schweizer Stimmbürger das Recht über Verfassungsvorlagen abzustimmen bzw. sie können Verfassungsinitiativen zur Anpassung bzw. Änderung der Verfassung einreichen.
NGO’s: Die Schweiz hat bis heute keine nationale Menschenrechtsinstitution gemäss den Anforderungen der Pariser Prinzipien eingerichtet.
Brauchen wir das den überhaupt? Auch wenn dies die NGO’s möglicherweise bestreiten so ist die Menschenrechtslage in der Schweiz im Vergleich zu den meisten UN-Mitgliedsstaaten vorbildlich!
NGO’s: Der rechtliche Schutz gegen Diskriminierung bleibt schwach. Es gibt immer noch kein nationales Antidiskriminierungsgesetz, das Diskriminierung generell verbieten würde.
Auch hier wieder die Frage an den gesunden Menschenverstand: Ist so ein Antidiskriminierungsgesetz denn in unserem Land überhaupt notwendig? Erreicht man mit so einem Gesetz nicht eher das Gegenteil von dem was man damit erreichen will? Nämlich die Bevormundung der Bürger?
NGO’s: Das Ausländergesetz, welches 2008 in Kraft getreten ist diskriminiert Personen bei der Gewährung einer Arbeitserlaubnis aufgrund ihrer Nationalität. Diskriminiert werden aufgrund dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU vorallem Personen die weder aus EFTA- noch aus EU-Staaten stammen oder als nicht hochqualifiziert gelten. Deshalb leben in der Schweiz mittlerweile mehr als 90’000 Personen ohne legalen Status als “Papierlose”.
Fragen an die NGO’s: Macht es Sinn schlecht qualifizierte Wirtschaftsflüchtlinge aufzunehmen, wenn man ihnen anschliessend keine Arbeitsstelle anbieten kann? Wie kann jemand ohne Papier legal in unser Land einreisen? Muss ein Schweizer, der ins Ausland reist um dort für ein paar Monate zu leben (beispielsweise weil er einen Sprachaufenthalt macht) nicht auch ein Visa für den Aufenthalt im jeweiligen Land beantragen? Wieso ist sowas Ausländern, die in die Schweiz reisen nicht auch zuzumuten?
NGO’s: Das Recht auf Eheschliessung wurde durch binationale Paare mehrfach eingeschränkt. Das neue Ausländergesetz enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Scheinehen.
Frage an die NGO’s: Was habt ihr daran auszusetzen, wenn man gegen Scheinehen vorgehen will?
NGO’s: Das Folterverbot wird im Strafgesetz nicht explizit erwähnt.
Frage an die NGO’s: Liegt dies möglicherweise daran, dass Körperverletzungen in unserem Land bereits im Strafgesetzbuch als Straftatbestand geahndet werden? Liegt es möglicherweise auch daran, dass es in der Schweiz selbstverständlich ist, dass nicht gefoltert wird?
NGO’s: Nach einer erfolgreichen Volksinitiative hat das Parlament Ende 2007 ein Gesetz zur lebenslangen Verwahrung angenommen, das mit den Grundsätzen der europäischen Menschenrechtskonvention nicht übereinstimmt weil dem Verwahrten nur beschränkt die Möglichkeit geboten wird seine Verwahrung regelmässig überprüfen zu lassen.
Frage an die NGO’s: Ist das Menschenrecht eines unheilbar Geisteskranken höher zu werten als das Recht auf Leben seiner Opfer? Kann ein Herr Urbaniok zu 100% garantieren, dass er mit seinen Beurteilungen von solchen Verwahrten richtig liegt? Ist es nicht menschenrechtswidrig, wenn man Bürgern aufgrund der Menschenrechte ihr demorkratisches Stimmrecht aberkennt? Welches demokratisch legitimierte Organ legt eigentlich die Menschenrechte fest? Welches Volk hat die Mandatsträger dieses Organs gewählt?
NGO’s: Die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ist auf institutioneller Ebene noch immer ungenügend.
Frage an die NGO’s: Haben wir deswegen 3 Bundesrätinnen und 1 Bundeskanzlerin?
NGO’s: Die Diskriminierung von Frauen bleibt weiterhin bestehen, insbesondere hinsichtlich ihrer Stellung auf dem Arbeitsmarkt. Was die Lohndiskriminierung anbelangt liegt die Schweiz auf dem 40. Rang.
Frage an die NGO’s: Wie kommt ihr auf diese Zahlen? Ist darin berücksichtigt, dass Frauen zuweilen aufgrund ihrer Mutterschaft jahrelang nicht mehr arbeiten. Sollen Frauen die vor 10 Jahren das KV gemacht haben gleichviel Lohn erhalten wie gleichaltrige ehemalige KV-Schulkollegen, die während diesen 10 Jahren Berufserfahrung gesammelt haben und sich weitergebildet haben? Wäre dies gerecht?
NGO’s: Abgewiesene Asylsuchende, die zur Ausreise aufgefordert wurden werden von der Sozialhilfe ausgeschlossen.
Frage an die NGO’s: Was ist daran schlimm wenn man jemandem der unser Land ohnehin verlassen muss von der Sozialhilfe ausschliesst? Haben Sie nicht vergessen zu erwähnen, dass man solchen Leuten Rückführhilfe zahlt? (Ticket für die Heimreise sowie allenfalls Geld für die Starthilfe im Heimatland) Ist das nichts wert?
NGO’s: In der Schweiz sind 37.5% der Haushalte im Besitz einer Feuerwaffe. Dies ist weltweit eine der höchsten Raten. Dies liegt daran, dass der Waffenbesitz in der Schweiz sehr liberal geregelt ist.
Frage an die NGO’s: Worin sehen Sie dabei ein Problem? Ist es nicht erstaunlich, dass in den Jahren 2000-2004 in der Schweiz “nur” 163 vollendete Tötungsdelikte (40.75/Jahr bei 7.6 Mio Einwohnern) mit einer Feuerwaffe begangen wurden? Sind Sie sich darüber im Klaren, dass die meisten Tötungsdelikte in der Schweiz von Ausländern begangen werden?
NGO’s: Die juristischen Instrumente betreffend dem Schutz vor Diskriminierung müssen durch ein allgemeines Anti-Diskriminierungsgesetz verstärkt werden. Es müssen nationale Aktionsprogramme und Strategien gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Stigmatisierung entwickelt werden.
Frage an die NGO’s: Weshalb müssen wir das tun? Wollen Sie einen Polizeistaat? Ist die Meinungs- und Redefreiheit bzw. die Pressefreiheit dadurch nicht in Gefahr? Sind Meinungs- und Redefreiheit keine Menschenrechte? Wollen Sie ein Maulkorbgesetz um unliebsame kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen?
Notabene inzwischen hat der UNO-Menschenrechtsrat die Schweiz wegen ihres Umganges mit Ausländern, Frauen und Religionen kritisiert. Mehrere Mitgliedstaaten kritisierten dabei die Einbürgerungsinitiative der SVP, darunter sind einige Staaten, die selbst die Menschenrechte in Bezug auf Folter, Frauenrechte und Religionsfreiheit mit Füssen treten! Die UNO zeigt damit ihre undemokratische und ungerechte Fratze. Die UNO-Magistraten sind Leute, die nicht demokratisch von den jeweiligen Völkern ihrer Mitgliedstaaten gewählt wurden. Es handelt sich dabei um Marionetten der jeweiligen Landesregierungen.
Meiner Meinung nach ist die UN-Menschenrechtskonvention in Bezug auf ihre demokratische Legitimation in Frage zu stellen. Es muss die Frage gestellt werden wer eigentlich noch das Sagen hat. Die Völker oder die Richter und Magistraten.









Nur kurz zweierlei:
1. Eigene, wertende Zusammenfassungen so einzublenden als seien sie Zitate aus dem Bericht finde ich ziemlich unlauter.
2. Die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit betrifft nationale Gesetze. Obwalden hat damit gar nichts zu tun.
Hallo Andreas, es gibt nur zwei Zusammenfassungen ganz am Anfang. Ich finde nicht, dass es unlauter ist, diese als Zitate einzublenden, denn sie sind als solche aufgrund der zitierenden Schreibweise erkennbar.
So schreibe ich dort: “Im Bericht der NGO’s wird…..” und “Die NGO’s kritisieren….”
Zudem kann sich jeder von der Richtigkeit der Zusammenfassungen überzeugen, da ich den Link zum Bericht der NGO’s am Anfang des Beitrages angegeben habe.
Bezüglich deinem 2. Punkt: Das mit dem Obwaldner Steuergesetz war ein Beispiel, welches aufzeigt wie hierzulande Gesetze, die gegen die Bundesverfassung verstossen korrigiert werden können. Im übrigen hat das Stimmvolk in der Schweiz die Möglichkeit Gesetze via Verfassungsartikel ausser Kraft zu setzen. Gesetze dürfen der Verfassung nämlich nicht widersprechen.
So, nachdem nun die formalen Fragen von Andreas beantwortet sind, wäre ich für Antworten auf meine Fragen dankbar.
@Alexander
Zu 1: Es sind ja eben keine Zitate, die Du einblendest sondern Deine eigenen wertenden (V)erdichtungen. Zitate sollten O-Ton wiedergeben.
Zu 2: Noch einmal: Es gibt in der Schweiz kein Gericht, welches nationale Gesetze ausser Kraft setzen kann. Das Bundesgericht ist dazu nicht befugt. Es kann nur kantonale und kommunale Regelwerke auf ihre Verfassungskonformität hin prüfen.
Zu 1: Via Link kann jeder den Originaltext lesen. Relevant sind die fettgedruckten Fragen, die man mir bitte beantworten soll.
Zu 2: Wir reden um den heissen Brei und schweifen dabei vom Thema ab. Den NGO’s geht es um folgenden Bundesverfassungsartikel: BV Art. 54 Abs. 2
Sie sind offensichtlich der Auffassung, dass dieses Gesetz nicht mit dem BV Art. 54 Abs. 2 übereinstimmt.
Die NGO’s wollen das WSK-Rechte (=wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) einklagbar sind. Darum geht es ihnen!!! Ich meine, dass darüber das Volk abstimmen muss, wenn man diesbezüglich etwas ändern will!
Ich bin nicht der Meinung, dass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einklagbar sein sollen. Stellt euch doch mal vor was das für Konsequenzen hätte! Bezahlen müssten diese Visionen der Weltverbesserer die kleinen Leute und Büetzer.
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