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Kopftuch-Reform: Verfassungsgericht pfeift Regierung zurück!

Samstag, 7. Juni 2008 14.128 mal angesehen 0 Kommentare

Am vergangenen Donnerstag verkündete das türkische Verfassungsgericht, dass die Lockerung des Kopftuchverbots verfassungswidrig ist. Es pfeift damit die fundamentalistische Regierung von Ministerpräsident Tayyip Erdogan zurück, die eigenmächtig ohne Rücksicht auf die türkische Verfassung eine Lockerung des Kopftuchverbots beschlossen hatte.

Der religiös-konservativen Fundamentalistenpartei von Erdogan ist es somit vorerst nicht gelungen die Modernisierung der Türkei zu stoppen. Der Kampf zwischen islamistischen Fundis und aufgeklärten säkularen Türken wird aber weiter gehen.

Steht für eine moderne Türkei: Gulsun Uslu, Miss Turkey 2008

Gulsun Uslu

 Stehen für eine rückständige Türkei:  Ministerpräsident Tayyip Erdogan und seine Frau:

Erdogan mit Frau

Skurril: Islamische Kleidervorschriften

Badende Muslima

Mal sehen ob Islamisten den Entscheid mit der Hilfe von NGO’s vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen oder nicht. Mich würde ja interessieren ob es menschenrechtswidrig ist, wenn man Symbole des Patriarchats (Herrschaft der Männer über Frauen) verbietet. Der Macho und Schürzenjäger Mohammed hat sich eben schon etwas dabei gedacht als er das Kopftuch zur religiösen Kleidervorschrift erklärte.  😉 

Er wusste genau wie schwer sich dann nachfolgende Generationen damit tun die vermeintlich religiöse Vorschrift wieder zu entfernen…ich meine es gibt ja immerhin eine Koransure. Sure 24, Vers 32:

„Sage auch den gläubigen Frauen, dass sie ihre Augen niederschlagen und sich vor Unkeuschem bewahren sollen und dass sie nicht ihre Zierde, ausser nur was notwendig sichtbar sein muss, entblössen und dass sie ihren Busen mit dem Schleier verhüllen sollen. Sie sollen ihre Reize nur ihren Ehemännern und (abgekürzt) ihren nahen Verwandten oder Kindern zeigen.“

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