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Kanton Zürich erleichtert EU-Bürgern die Einreise

Freitag, 6. Februar 2009 11.691 mal angesehen 3 Kommentare

Zurzeit betreiben die Medien eine regelrechte Hetzkampagne gegen Lukas Reimann. Sie werfen ihm vor, eine Fake-Webseite initiert zu haben, die deutsche Hartz-IV-Empfänger in die Schweiz locken soll.

Was die Medienschaffenden bei ihrer Recherche übersehen haben ist, dass es gar nicht nötig ist solche Webseiten extra für die Abstimmung über die Personenfreizügigkeit zu kreieren. Amtliche Stellen in der Schweiz betreiben nämlich bereits seit längerem solche Webseiten und werben offiziell Arbeitslose aus EU- und EFTA-Staaten an! Siehe z.B. die Webseite der Verwaltung des Kantons Zürich. Dort kann jeder selber überprüfen wie staatliche Stellen (RAF, Amt für Wirtschaft) hochoffiziell arbeitslose EU-Bürger ins Land locken.

Kanton Zürich lockt arbeitslose EU-Bürger ins Land

Ist es nicht bemerkenswert wenn da steht:

Wenn Sie einen gültigen Reisepass oder eine gültige Identitätskarte aus einem EU/EFTA-Land vorweisen können, haben Sie die Möglichkeit, in die Schweiz einzureisen, um hier eine Beschäftigung zu suchen.

EFTA-Bürger/innen und EU-Bürger/innen, die in einem EU-Mitgliedstaat Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit haben, können in der Schweiz Arbeit suchen und dabei während maximal drei Monaten ihre Arbeitslosenleistungen in die Schweiz importieren. Diese Leistungen werden in der Schweiz von einer schweizerischen Arbeitslosenkasse auf ein Konto in der Schweiz ausbezahlt.

Beispiel: ein Deutscher, der sich zur Stellensuche in die Schweiz begibt, erhält während dieser Zeit von einer (von ihm frei wählbaren) schweizerischen Arbeitslosenkasse stellvertretend für das deutsche Arbeitsamt sein Arbeitslosengeld nach deutschem Recht.

Komisch, dass im Abstimmungsbüchlein nichts davon erwähnt wird. Leute wie Herr Spuhler haben doch immer wieder behauptet, dass Arbeitslose EU-Bürger nur dann Arbeitslosengeld beziehen könnten, wenn sie mindestens 12 Monate in der Schweiz gearbeitet hätten. Offenbar eine klare Lüge, wie jeder beim Lesen der Webseite des Kantons Zürich selber feststellen kann.

3 Kommentare »

  • Tobias schrieb:

    Arbeitslosengeld, beantragt mit dem Formular E303 und ausgezahlt im Gastland, wird vom Herkunftsland rückvergütet.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Stimmt, dieses Formular braucht er.

    Damit diese Leistungen in der Schweiz bezahlt werden können, muss das Herkunftsarbeitsamt über die Ausreisepläne informiert sein und es muss der/dem Stellen Suchenden ein Formular E303 ausstellen.

    Die Befürworter der Personenfreizügigkeit mit der EU haben während dem Abstimmungskampf behauptet, dass nur EU-Bürger mit einem gültigen Arbeitsvertrag ins Land kommen könnten… 😉

  • Alois Amrein schrieb:

    In der grafischen Industrie (Prepress, Druck) herrscht seit Jahren grosse Krise. Selbst Schweizer mit breiter und langer Berufserfahrung haben Mühe, eine gute Stelle zu finden. Trotzdem wimmelt es von Deutschen in der Branche, welche die ohnehin tiefen Löhne noch weiter drücken. Schweizer arbeitslos, deutsche Arbeitslose haben dafür nun eine Stelle in der Schweiz. Frau Leuthard will es so, CVP-Wirtschaftspolitik in Abstimmung mit der FDP! Die Löhne waren vor 20 Jahren höher!