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Behördenwillkür bei Passfotos?

Samstag, 8. März 2008 1.805 mal angesehen 0 Kommentare

Die Kriterien für die Aufnahme eines Fotos für einen Schweizerpass bzw. eine Identitätskarte tragen nicht nur sicherheitsrelevanten Aspekten Rechnung. Ausnahmen aufgrund medizinischer oder religiöser Gründe sind gestattet.

Beim Erstellen eines Passfotos ist Folgendes zu beachten:

Das Tragen einer Brille z.B. ist aus medizinischen Gründen erlaubt, das Tragen einer Sonnenbrille hingegen (in der Regel) nicht. Bei den Kopfbedeckungen wird es schon schwieriger. Ganz klar zulässig ist das Kopftuch (aus religiösen Gründen), ein Stirnband hingegen ist nicht erlaubt (Mike Shiva hat sich wohl noch nicht darüber beschwert). Wie es mit Toupets und Perücken gehandhabt wird, ist mir nicht bekannt. Gut möglich, dass Leuten mit Glatze beispielsweise das Tragen eines Toupets oder einer Perücke aus medizinischen Gründen erlaubt ist.

In der Praxis sieht dies dann so aus:

Passfotos

Da bisher noch niemand auf die Idee gekommen ist, das Tragen eines Stirnbandes als eine religiöse Pflicht zu erklären, dürfen Fotos mit Personen, die ein Stirnband tragen nicht als Passfoto verwendet werden. Fotos mit Leuten, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, sind hingegen erlaubt. Das Ausleben der Religionsfreiheit wird als eindeutig höher gewichtet als die individuellen Freiheitsrechte der Bürger. Soweit ich informiert bin, gehört die Zukunft den biometrischen Daten und dazu sollte eigentlich das Gesicht genügen. Was die Behörden also gegen das Stirnband haben ist mir nicht klar. Ob es sich dabei um eine EU-Norm handelt???

Nachlesen kann man dies übrigens hier!

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