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Initiative für demokratische Einbürgerungen (Einbürgerungsinitiative)

Freitag, 16. Mai 2008 7.711 mal angesehen 2 Kommentare

Was die Initiative für demokratische Einbürgerungen (auch Einbürgerungsinitiative genannt) will:

Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt.

Es muss nicht zwingend die Gemeindeversammlung über die Einbürgerung entscheiden, denn jede Gemeinde kann selber Entscheiden ob der Gemeinderat oder eine Einbürgerungsbehörde über die Einbürgerungen entscheiden soll. Dies ist vorallem bei grossen Gemeinden und Städten sinnvoll.

Der Entscheid dieses Organs über die Erteilung der Einbürgerung ist endgültig.

Die Entscheide dieses Organs sind endgültig. Abgewiesene Einbürgerungswillige können ihr Einbürgerungsgesuch jedoch immer noch in einer anderen Gemeinde einreichen.

Ich bin für die Initiative, denn ich bin der Meinung, dass demokratische Volksentscheide keiner Begründung bedürfen und dass keine Rekurse gegen Volksentscheide möglich sein sollen. Demokratie heisst Herrschaft des Volkes. Der Wille des Volkes bedarf keiner Begründung. Ebenfalls hat kein Richter über den Volkswillen zu urteilen.

 

Welche Konsequenzen hätte eine Ablehnung der Initiative?

Wenn die Initiative für demokratische Einbürgerungen nicht angenommen wird, verlieren wir Bürger ein weiteres Bürgerrecht.

Es wird sehr wahrscheinlich mehr Einbürgerungen geben, denn die Gemeinden werden aus Angst vor möglichen Rekursen, die mit hohen Kosten für die Gemeinden verbunden sind im Zweifelsfalle eher einbürgern als ein Einbürgerungsgesuch ablehnen.

2 Kommentare »

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Wie die Diskussions auf Dailytalk ergeben hat, haben die Gegner der Einbürgerungsinitiative vorallem ein Problem damit, dass der Einbürgerungsentscheid des von der Gemeinde bestimmten Einbürgerungsorgans endgültig ist. Einige von ihnen reden von Menschenrechtsverletzungen, Willkühr und dem Recht auf rechtliches Gehör, welches einem Einbürgerungswilligen nicht verweigert werden dürfe.

    Ich kann nur sagen, dass die Initiative nicht gegen die Bundesverfassung verstösst. Hier die in der Bundesverfassung relevanten Artikel:

    Bundesverfassung Art. 38
    Der Bund erlässt Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone und erteilt die Einbürgerungsbewilligung.

    Bundesverfassung Art. 7
    Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

    Bundesverfassung Art. 9
    Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

    Es ist weder ein Menschenrecht Schweizer zu sein noch haben Ausländer ein verfassungsmässiges Recht auf eine Einbürgerung. Das Rechtliche Gehör ist etwas was Angeschuldigte bzw. Angeklagte haben müssen, sprich Leute, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Einbürgerungskandidat zu sein ist jedoch kein Straftatbestand und das Einbürgerungsorgan ist auch kein Gericht. Willkühr und die Verletzung der Menschenwürde wird es auch bei einer Annahme der Initiative nicht geben, denn die Initiative widerspricht den Artikeln 7+9 der Bundesverfassung nicht.

    Eine Demokratie besteht nicht nur aus Juristen! Auch andere Berufsgruppen sollen gleichmässig wie die Juristen im Staat mitdiskutieren dürfen! Die Gegner der Einbürgerungsinitiatve sind Verfechter des rechtstaatlichen Prinzips, welches sie höher gewichten als das demokratische Prinzip. Wer das demokratische Prinzip jedoch vernachlässigt, gefärdet den inneren Zusammenhalt der Demokratie. Denn wenn in einer Demokratie nur noch Juristen, Kraft ihrer juristischen Kompetenz entscheiden können, wird das Volk früher oder später nicht mehr mitmachen.

  • Alexander Müller (Autor) schrieb:

    Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist in der Vergangenheit mit Plakaten auf denen behinderte Bundesräte abgebildet waren aufgefallen. Offenbar will er mit seinen Plakaten provozieren und Emotionen wecken, denn um die Einbürgerungsinitiative zu bekämpfen hat er das folgende Plakat veröffentlicht:

    Die unheimlichen Patrioten

    Dabei wirft der SGB den SVP-Initianten der Einbürgerungsinitiative vor, dass diese den Rechtsstaat zerstören würden, Richter beschimpfen würden, eine demokratisch gewählte Bundesrätin erpressen würden, nichts von Gewaltenteilung halten würden, Angeschuldigten das Recht auf Verteidigung verweigern würden und nun ein Willkürsystem in der Bundesversammlung verankern wollen.

    Eine Unwahrheit nach der anderen, die da der SGB auftischt. Schlimm, dass es Leute gibt die den Unsinn, den der SGB verbreitet vermutlich auch noch glauben. Immerhin beweist der SGB mit seinen Plakaten, dass es kreative Leute in seinem Umfeld gibt, die es meisterhaft verstehen Unwahrheiten unters Volk zu bringen.

    Nochmals kurz erklärt um was es bei der Einbürgerungsinitiative wirklich geht:
    Bei Einbürgerungen geht es darum ob die Bürger einer Gemeinde einem Ausländer das Bürgerrecht erteilen wollen oder nicht, sprich ob die Bürger einer Gemeinde den Ausländer in ihre Gemeinschaft aufnehmen wollen oder nicht. Hier ist also der Wille der Gemeindemitglieder gefragt und nicht der Wille eines Richters. Es geht nicht darum ob ein Richter meint, dass man einen Ausländer einer Gemeinde zumuten kann oder nicht.

    Mit Richter beschimpfen hat das nichts zu tun und mit Willkür auch nicht sondern mit Bürgerrechten, die es zu verteidigen gilt und das ist genau das Ziel der Einbürgerungsinitiative. Linke NGO’s und linke Parteien wollen uns Schweizern unter dem Vorwand sich für die Menschenrechte einzusetzen die Bürgerrechte nehmen. Deshalb wollen sie unsere demokratischen Rechte einschränken und uns auch das Waffenrecht absprechen. (die Armeewaffeninitiative wird ihr nächster Angriff auf unsere Bürgerrechte sein).